Einzelzimmer untervermieten - steuerlich absetzen

Hallo Allerseits. Wie verhält es sich, wenn ein Wohnungseigentümer nur ein Zimmer zzgl. 50% der allgemeinen Räume, wie Küche, Bad, Flur und Wohnzimmer untervermietet (WG Situation)? Ist auch in dieser Situation die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wohnungskosten wie Darlehen, Grundsteuer, etc. gegeben?

Meine zweite Frage: Werden die absetzbaren Kosten bei einer Vermietung nur auf die Einnhamen aus der Vermietung oder auf das Gesamtbrutto angerechnet?

Vielen Dank für Ihre Antworten

Skrado

Hallo,

Wie verhält es sich, wenn ein Wohnungseigentümer nur ein Zimmer zzgl. 50% der allgemeinen Räume, wie Küche, Bad, Flur und Wohnzimmer untervermietet (WG Situation)? Ist auch in dieser Situation die steuerliche Abzugsfähigkeit der Wohnungskosten wie Darlehen, Grundsteuer, etc. gegeben?

Kommt u.a. auch darauf an, in welchem Rahmen sich die Mieteinnahmen bewegen. Denn im Grunde läuft es auf ein vollständige Nutzung der Wohnung hinaus. Eine halbe Vermietung eines Bades oder einer Küche usw. gibt es nicht. Üblich ist ja die Vermietung eines Zimmers, wobei die Nutzung von Räumen wie Bad und Küche gestattet ist oder wie immer das auch formuliert sein mag. Es wird jedoch nicht die hälftige Küche oder das halbe Bad untervermietet. Aber das kann sicher im konkreten Fall irgendwie gedeichselt werden. Wenn eben die halbe Wohnung vermietet wird, dann muss auch entsprechend der halben Wohnung ein angemessener Mietzins erhoben werden, um problemlos alle Kosten absetzen zu können.
Die Kotzgrenze liegt da bei 56% http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html Auch dieser Link ist interessant http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16…
Gebe aber keine Gewähr, dass das aktuell ist.

Meine zweite Frage: Werden die absetzbaren Kosten bei einer Vermietung nur auf die Einnhamen aus der Vermietung oder auf das Gesamtbrutto angerechnet?

Einkünfte aus Vermietung sind nur ein Teil der gesamten Einkünfte. Zunächst werden zwar die Einkünfte für jede Art einzeln festgestellt, aber im Endeffekt läuft es (wie immer gibt es Ausnahmen zu beachten) darauf hinaus, dass alle Einkünfte in einem Topf mit Kapitaleinkünften oder Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit usw. landen. Positive Einkünfte aus Vermietung erhöhen dann das zu versteuernde (Gesamt)Einkommen und negative senken es.

Grüße

Ganz herzlichen Dank für diese Information.