Einzelzimmerzuschlag bei EZ-Nutzung ?

Hallo, ich hatte bei einem Reiseveranstalter eine Rundreise gebucht und 400 Euro Einzelzimmerzuschlag bezahlt. Ich dachte, den zahlt man, wenn man ein Doppelzimmer alleine benutzt. In drei Hotels hatte ich aber ein Einzelzimmer zugewiesen bekommen (im Internet werden bei allen drei Hotels Einzel - als auch Doppelzimmer angeboten; die Preise liegen fast exakt gleich wie bei meinem Veranstalter ohne EZ-Zuschlag.

Kann ich den gezahlten EZ-Zuschlag anteilig zurückfordern???

Ich freue mich über jeden Hinweis! Viele Grüße Gudrun

Hallo,

für eine bessere Beantwortung dieser Frage wäre es besser, den Namen der Rundreise und den veranstalter zu kennen. 400 € für eine einwöchige Rundreise in 3*-Hotels erscheinen mir viel, 400 € für eine dreiwöchige Rundreise in 4*-Hotels dagegen vernünftig kalkuliert.

Ich würde nämlich vermuten, dass die Summe ja nicht allein durch die genutzen Einzelzimmer, sondern vielmehr durch die noch nicht geprüften genutzten Doppelzimmer zur Alleinnutzung entstanden sind. Diese kosten schliesslich auch mehr als die Doppelzimmer der übrigen Rundreisegäste.

Also, die Länge und die Hotels der Rundreise sollte man in Relation zum Reisepreis bzw. Einzelzimmeraufschlag setzen, nicht die drei Einzelzimmer allein.
Erst dann lässt sich sagen, ob wirklich eine ungerechtfertige Teuerung der Einzelzimmerpreise vorlag. Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass man rückwirkend auch den akzeptierten Reisepreis in Frage stellen kann.

PS: Generell wäre ich sehr vorsichtig, die Zimmerpreise im Internet, d.h. bei den Hotels direkt, mit jenen von Reisepaketen zu vergleichen. Die Reisebüropraxis zeigt, dass es hier eklatante Unterschiede - in beide Richtungen - geben kann.

Hallo,

den EZ-Zuschlag kannst Du nur zurückfordern, wenn die Benutzung eines DZ ausdrücklich zugesichert war.
Da Pauschalreisen idR auf der Basis kalkuliert werden, daß 2 Personen in einem DZ untergebracht werden, zahlen Einzelreisende mehr.
Die Unterbringung in einem EZ verursacht idR höhere Kosten pro Person, da kalkulatorische Kosten und auch laufende Kosten in seriösen Hotels wie z. B. Zimmerreinigung nicht nur 50 % eines DZ betragen, sondern höher sind.
Ob der EZ-Zuschlag im Einzelfall angemessen ist, kann nur im Vorhinein im Verhältnis zum Normalreisepreis anhand der gebotenen und ausdrücklich zugesicherten Leistungen beurteilt werden.
Da muß man halt die Leistungsbeschreibung VORHER genau lesen.

&Tschüß
Wolfgang

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