Einziger Bewerber auf Wohnung

Hallo,
mein Problem:
ich bin schon lange auf der Suche nach einer passenden Wohnung und habe diese jetzt auch gefunden.
Ich bin der einzige Bewerber auf diese Wohnung, welche ab dem 1.8.2010 leer stehen würde.
Habe schon eine Mieterselbstauskunft an die Vermittlungsfirma geschickt und warte seitdem auf eine Antwort.
Jetzt habe ich neulich bei dieser Firma angerufen und gefragt was denn nun mit der Wohnung sei, denn die Zeit drückt (bis zum 1.8.2010 ist es schließlich nicht mehr lang).
Mir wurde gesagt: „… der Vermieter der Wohnung wartet lieber noch ein bisschen, er wünscht sich ein älteres Ehepaar als Nachmieter für diese Wohnung…“
Ich bin 21 Jahre und absolut nicht der Typ für Partys in der Wohnung oder ähnliches und ich habe einen festen Arbeitsplatz und bringe mit Sicherheit das Geld für diese Wohnung auf.
Jetzt steht die Wohnung schon zum 2. Mal in der Wochenendzeitung, obwohl ich mich auf diese Wohnung beworben habe.

Meine FRAGEN: IST DAS NICHT DISKRIMINIERUNG und KANN ICH DAGEGEN RECHTLICH VORGEHEN?

Soll ich jetzt bei der Vermittlungsgesllschaft anfragen, ob ich die Daten des Vermieters bekomme um ihm zu beweisen, dass ich ein ganz normaler Mann bin der sich genauso gut um die Wohnung kümmert wie irgendwelche Rentner?

Ich brauche unbedingt eure SCHNELLE HILFE.

Danke im voraus
Dennis

Hallo aus Bernburg,

NEIN

so einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Jeder Eigentümer entscheidet und bestimmt was mit seinem Eigentum passiert bzw. wer es nutzt.

LG aus Bernburg

Hallo Dennis,

da kenn ich mich leider nicht aus - kann Dir nur raten zu schauen, ob es bei Dir in der Nähe eine Niederlassung des Deutschen Mieterbundes gibt. Dort wirst Du von Fachanwälten beraten - dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruß Anja

Moin,
ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung. Das sind Probleme, die letztendlich ein Gericht für einen Fall entscheidet.
Natürlich kann es diskriminierend sein (bezogen auf das Alter), aber normalerweise ist das andersherum (Alte werden benachteiligt) und spielt mehr eine Rolle im Arbeitsleben. Dafür war das Gesetz auch in erster Linie gedacht. Wenn ich vermiete, habe ich vielleicht auch ein bestimmtes Interesse, an wem ich vermiete. Ob das Gericht nur formal der Diskriminierung folgen würde?
Wie gesagt, ich weiß es nicht.
Wichtiger für mich in deiner Lage wäre:
Warum will ich eine Wohnung, wenn der Vermieter mir von vornherein klar macht, dass ich nicht der gewünschte bin?
Zur zweiten Frage: Normalerweise gibt eine Vermittlerin den Namen nicht preis bzw. die Adresse.
Ich gebe dir am Ende eine Anekdote von mir:
Vermieter hat uns gesehen, Maklerin hat uns gesehen, Zusage beider, Unterschrift von Maklerin unter Mietvertrag, nur…der Vermieter war da nicht dabei.
Drei Wochen vor Umzug rief Maklerin an: Der Vermieter will nicht mehr vermieten. Das Haus stand knapp ein Jahr lang leer.
Wir hätten hier eine sehr gute Chance auf eine Klage gehabt, aber wer will wirklich unter solchen Umständen ein vertrauenvolles Mietsverhältnis starten? Und um Geld als Wiedergutmachung zu bekommen…Zu anstrengend.
Mein TIPP: Einfach eine andere WOhnung suchen oder es gütlich versuchen…beim Makler.
lg

Hallo Dennis,

leider kannst Du da nix machen. Der Vermieter hat das Recht sich seine Mieter auszusuchen. Wenn er aber ein älteres Ehepaar haben möchte, dann sollte er das auch so in seine Anzeige setzen, das erspart den anderen den Ärger und die Hoffnung.

Vielleicht kannst Du in dem Haus mal nett nachfragen, ob da jemanden den Eigentümer der Wohnung kennt und vielleicht kann da jemand vermitteln, ohne diese andere Firma einzuschalten. Viel Glück…

MfG P. Kunze

Hallo,
mein Problem:
ich bin schon lange auf der Suche nach einer passenden Wohnung
und habe diese jetzt auch gefunden.
Ich bin der einzige Bewerber auf diese Wohnung, welche ab dem
1.8.2010 leer stehen würde.
Habe schon eine Mieterselbstauskunft an die Vermittlungsfirma
geschickt und warte seitdem auf eine Antwort.
Jetzt habe ich neulich bei dieser Firma angerufen und gefragt
was denn nun mit der Wohnung sei, denn die Zeit drückt (bis
zum 1.8.2010 ist es schließlich nicht mehr lang).
Mir wurde gesagt: „… der Vermieter der Wohnung wartet lieber
noch ein bisschen, er wünscht sich ein älteres Ehepaar als
Nachmieter für diese Wohnung…“
Ich bin 21 Jahre und absolut nicht der Typ für Partys in der
Wohnung oder ähnliches und ich habe einen festen Arbeitsplatz
und bringe mit Sicherheit das Geld für diese Wohnung auf.
Jetzt steht die Wohnung schon zum 2. Mal in der
Wochenendzeitung, obwohl ich mich auf diese Wohnung beworben
habe.

Meine FRAGEN: IST DAS NICHT DISKRIMINIERUNG und KANN ICH
DAGEGEN RECHTLICH VORGEHEN?

Das ist nicht diskriminierend, sondern Marktwirtschaft.
Der Eigentümer kann über seine Wohnung frei entscheiden wem er sie vermietet. Und wenn die Wohnung leer steht, kann man nichts dagegen tun.

Soll ich jetzt bei der Vermittlungsgesllschaft anfragen, ob
ich die Daten des Vermieters bekomme um ihm zu beweisen, dass
ich ein ganz normaler Mann bin der sich genauso gut um die
Wohnung kümmert wie irgendwelche Rentner?

Ein Makler oder Vermittler wird nur in wenigen Ausnahmefällen die Daten seines Auftraggebers herausgeben, sonst besteht die Gefahr, dass ihm die Provision verloren geht. Es gibt nur eine Möglichkeit: ein bekanntes oder befreundetes Ehepaar welches in das Altersbild des Vermieters passt, bewirbt sich um die Wohnung und mietet diese um anschließend einen Untermietvertrag mit dir abzuschließen. Schau doch mal bei Google unter „Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters“ dort steht einiges was dabei zu beachten ist. http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
http://kuerzer.de/oUytcDGhg

Ich brauche unbedingt eure SCHNELLE HILFE.

Danke im voraus
Dennis

hallo
hier ist es wohl angebracht einen anwalt damit zu konsultieren…
mfg

hallo,
ich verstehe ihre frage nicht: ein immobilieneigentümer, der sein wohneigentum vermietet, möchte sich die mieter aussuchen und hat bestimmte vorstellungen, in die passen sie nicht rein. das mag hart sein, ist aber offenkundlich fakt. hier haben sie keine chance, je mehr sie versuchen, den mv einzufordern, je weniger wird man ihn ihnen geben. eine chance auf klage haben sie nicht, da es keine grundlage gibt. aber, auch wenn sie klagen koennten, und sie erfolg hätten, würden sie bei einem vermieter einziehen wollen, der ihnen per gerichtsbeschluss sein wohneigentum überlassen muss? wie würden sie als wohneigentümer reagieren? vergessen sie die whg und suchen sie weiter. und nehmen sie es nicht persönlich. wenn sie eine frau suchen und einen mann angeboten bekommen, nehmen sie den ja auch nicht, nur weil kein anderes angebot am markt ist.