Einziger Hauptmieter zieht aus WG aus

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe wirklich sehr, dass mir jemand helfen kann:

Eine WG hat insgesamt 3 Mitbewohner, einer von ihnen ist der Hauptmieter, mit den anderen beiden hat er Untermietverträge geschlossen. Jetzt will der Hauptmieter aus der WG ausziehen und die beiden Untermieter haben bereits angekündigt die Wohnung nicht übernehmen zu wollen, da ein recht hoher Genossenschaftsbeitrag darin steckt.

Jetzt zur Frage: Wenn der Hauptmieter den Mietvertrag beim Vermieter kündigt, hat er drei Monate Zeit die Wohnung zu räumen, das ist klar. Kündigt er direkt danach die Untermietverträge mit seinen Mitbewohnern, müssen diese zwar auch nach spätestens 3 Monaten die Wohnung verlassen haben, könnten ja aber auch schon eher gehen, also nach 1 oder 2 Monaten, oder? Also heißt das, dass der Hauptmieter auf den Kosten für die Miete sitzen bleibt, wenn die Untermieter sich entscheiden schon früher auszuziehen? Oder gilt auch für die Untermieter, dass sie die Miete noch genau 3 Monate zahlen müssen, wenn sie ihre Kündigung erhalten haben?

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
es kommt natürlich auf die Verträge zwischen Hauptmieter und Bewohner der Wohngemeinschaft an. Üblicher Weise kündigt der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter und zeitgleich alle durch ihn geschlossenen Verträge mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Fristen sind zu beachten und eine zum Nachteil des Mieters (Bewohners der WG) geschlossene Vereinbarung wäre unwirksam. Ausschließen läßt sich nicht, dass sich ein Mieter vor Beendigung des Mietverhältnis aus dem Staub macht. Hier müßte der Hauptmieter notfalls offene Forderungen gegenüber den Mietern der WG gerichtlich geltend machen, aber der Hauptmieter haftet alleine gegenüber seinem Vermieter aus dem entsprechendem Mietvertrag (Hauptmieter und Vermieter).
Viele Grüße, Theo

An Theo

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Also, verstehe ich das richtig: Es ist nicht rechtens, wenn die Untermieter keine Miete mehr zahlen, wenn sie die Wohnung vor der 3-Monats-Frist verlassen, aber zurück bekommt man das Geld nur, wenn man es von ihnen einklagt, ja? Gibt es entsprechende Paragraphen, die das belegen?

Hallo!

Geld nur, wenn man es von ihnen einklagt, ja? Gibt es
entsprechende Paragraphen, die das belegen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Absatz 2. Die Tatsache, dass ich eine vertragliche Leistung vor Ende der Laufzeit nicht mehr in Anspruch nehme entbindet mich nicht von der Leistungspflicht. So lang der Mietvertrag noch besteht, muss auch gezahlt werden.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Also, verstehe ich das richtig: Es ist nicht rechtens, wenn
die Untermieter keine Miete mehr zahlen, wenn sie die Wohnung
vor der 3-Monats-Frist verlassen, aber zurück bekommt man das
Geld nur, wenn man es von ihnen einklagt, ja?

Welche Kündigungsfrist ist denn zwischen Hauptmieter und Untermieter vereinbart? Danach richtet sich doch grundsätzlich, wann die Untermieter ausziehen können und wie lange sie Miete/Nebenkosten zahlen müssen. Falls eine andere Kündigungsfrist als die 3 Monate vereinbart sind, dann gelten diese entsprechend.

Gruß
Der Franke

Erstmal danke für alle Hinweise, das ist ja doch nicht so übel, wie zunächst erwartet.

An „Der Franke“

In den Untermietverträgen sind 3 Monate vereinbart, aber ich dachte, dass dies nur Gültigkeit hat, wenn die Untermieter von sich aus kündigen.

Grüße u. Danke!

In den Untermietverträgen sind 3 Monate vereinbart, aber ich
dachte, dass dies nur Gültigkeit hat, wenn die Untermieter von
sich aus kündigen.

Kündigungsfrist gilt für beide (steht auch im Mietvertrag), dann trifft zu, was die beiden anderen Poster geschrieben haben.

Gruß
Der Franke