Hallo,
man nehme an, dass eine Partei A gegen B in der 1. Instanz verlor. Dabei trug A alle eigenen Kosten und alle Gerichtskosten. Alle Anwaltskosten von B wurden eingefordert und bezahlt.
Nun geht A in Berufung und das Urteil wird revidiert und B zum Tragen von 100% der Kosten des Verfahrens verurteilt.
Wenn die dann anschließend gerichtlich festgelegten Kosten die A zurückfordern darf, wesentlich unter den Gesamtkosten aus eigenen, Gerichtskosten und dem an B Zurückbezahltem liegen, liegt das dann vielleicht daran, dass man einen Teil der Kosten (z.B. Anwaltskosten) auf anderem Wegen einfordert oder bedeutet das eher einen Rechenfehler,
sinniert ynot
Hallo!
Die Kosten, die B gegen A geltend gemacht hatte, gehören nicht zu den Kosten, die nun A gegen B geltend machen kann. Das Gericht darf diese also nicht in den Kostenfestsetzungsbeschluss mit aufnehmen. Wenn A schon an B alles gezahlt hat, ist nun durch das Berufungsurteil ein Bereicherungsanspruch entstanden, den A gesondert verfolgen muss.