Einzug am 1. - Haus noch voll

Hallo zusammen,

auf was mich hier ein Posting gestoßen hat:
Gesetzt den Fall, ein MV wurde unterschrieben mit Einzugstermin zum 1. des Monats und Schlüsselübergabe am Vortag wurde vereinbart. Am letzten des Vormonats steht der zukünftige Mieter vor der Tür, möchte den Schlüssel abholen und stellt dabei fest, dass der VM und bisherige Nutzer des Hauses noch gar nicht angefangen hat, aus dem Haus auszuziehen. Logischerweise kann der Mieter noch nicht einziehen, bzw. wie geplant vor dem Einzug mit Renovierungsarbeiten beginnen (vereinbart war besenreine Übergabe, keine Renovierung beim Auszug).

Was kann Mieter nun machen, da die vertragsgemäße Nutzung nicht wie vereinbart möglich ist?

Mit freundlichen Grüßen
Ijon Tichy

Hallo,
mit der VM sprechen das die Miete für den Monat gekürzt werden kann und dieser sich den Ausfall vom noch nicht ausgezogenen Mieter zurück holt.
Gruß SUnny

Hallo,

Auch hallo,

mit der VM sprechen das die Miete für den Monat gekürzt werden
kann und dieser sich den Ausfall vom noch nicht ausgezogenen
Mieter zurück holt.

nicht so klar rausgekommen? Sorry. Es gab keinen Vormieter, der Eigentümer/VM hatte bis dahin das Haus selbst bewohnt und war selber im Verzug.

mit freundlichen Grüßen

Ijon Tichy

Hallo,

solange der Mieter die Mietsache nicht nutzen kann, muss er dem Vermieter keine Miete zahlen, hat aber Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihm durch die Nichtnutzbarkeit der Mietsache entsteht (z.B. Hotelkosten).

Gruß,
Markus

Nun gut, M will ja wie gesagt zuerst komplett renovieren (1 Woche geplant, danach ist die Spedition bestellt), VM räumt deswegen schnellstmöglich erstmal ein Zimmer und dann nach und nach die weiteren Wohnräume, so dass die Renovierung schon möglich ist. Aber meiner Meinung nach ist das keine vollwertige Nutzung, da ja VM und M gleichzeitig im Haus sind.
Schadenersatz für Ersatzunterbringung entfällt, da M noch einen Monat den alten Wohnsitz hält. Aber ist der (teilweise) vergeudete Urlaub auch als Schaden bezifferbar? Außerdem laufen Mehrkosten für zusätzliche Fahrten zw. altem und neuem Wohnort auf.

Gruß
Ijon Tichy

Nun gut, M will ja wie gesagt zuerst komplett renovieren (1
Woche geplant, danach ist die Spedition bestellt), VM räumt
deswegen schnellstmöglich erstmal ein Zimmer und dann nach und
nach die weiteren Wohnräume, so dass die Renovierung schon
möglich ist. Aber meiner Meinung nach ist das keine
vollwertige Nutzung, da ja VM und M gleichzeitig im Haus sind.
Schadenersatz für Ersatzunterbringung entfällt, da M noch
einen Monat den alten Wohnsitz hält. Aber ist der (teilweise)
vergeudete Urlaub auch als Schaden bezifferbar? Außerdem
laufen Mehrkosten für zusätzliche Fahrten zw. altem und neuem
Wohnort auf.

Hi, das ist doch völlig wurscht! Die Wohnung ist nicht bewohnbar und dann tritt ein was Markus schon schrieb.
Wenn der Mieter noch die alte Wohnung nutzen kann hat der neue VM einfach Glück, dass er keine Hotelkosten und die Einlagerung der Möbel zahlen muss.
Für den Rest ist er aber weiterhin schadenersatzpflichtig.
MfG ramses90

Gruß
Ijon Tichy