Einzug an welchem Tag?

Hallo.

Was ist, wenn man mit Gültigkeit ab einem bestimmten Tag einen Mietvertrag hat, aber dieser ist ein Sonntag/Feiertag und der nächste auch, und die Hausverwaltung ist nicht erreichbar. Kann man für die ersten beiden (oder mehr) Tage, an denen man ja schon bezahlt, aber nicht einziehen kann, Mietminderung für den ersten Monat verlangen?

Grüße
Ostlandreiter

Servus,

wenn Du es Dir von Anfang an verscherzen willst - ja. :wink:
Wuerde eher versuchen, hier mit dem VM schnellstens ins Gespraech zu kommen (sicherlich spielst Du auf das uebernaechste WE an?!) - vielleicht kann der M ja ein oder zwei Tage frueher rein?!

Gruss
G

Servus,

wenn Du es Dir von Anfang an verscherzen willst - ja. :wink:
Wuerde eher versuchen, hier mit dem VM schnellstens ins
Gespraech zu kommen (sicherlich spielst Du auf das
uebernaechste WE an?!)

Diesmal nicht. Es handelt sich vielmehr um einen Fall in der Vergangenheit. Da hat der Mieter in der Tat schon vorher einziehen können, aber darauf hätte ja kein Rechtsanspruch bestanden.