Einzug der Kirchensteuer

Hallo,

vor einigen Tagen bekam ein Freund durch ein Geldinstitut die Info, daß zukünftig
Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abgezogen und an das
Finanzamt überwiesen werden. Wenn dies nicht wünscht wird, muß er
widersprechen und einen Sperrvermerk ausstellen.

Frage: wenn die Person nun keiner Religionsgemeinschaft angehört, muß 
dann trotzdem der Bank durch den Sperrvermerk widersprochen werden, damit
nichts überwiesen wird, denn das Geldinstitut ist ja über interne Gegebenheiten der Kunden nicht in Kenntnis?

Ist in meinen Augen eigentlich unverständlich, daß die einzelnen Bundesländer und in der Gesamtheit gesehen der Staat, als Geldeintreiber für die Kirche fungiert!
Besser kann es für das Großunternehmen Kirche nicht laufen!
Danke für die Antwort!

Grüsse fuerte

Hallo fuerte,

die Regelung gilt erst ab dem 1.1.2015.
Die Bank fragt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Religionszugehörigkeit ab.
Ist für die entsprechende Person dort keine Religionszugehörigkeit eingetragen, hat sich der Fall mit der Kirchensteuer erledigt.
Der Sperrvermerk ist nur dann erforderlich, wenn man die zu zahlende KST. nicht vom Geldinstitut einziehen lassen will, sondern direkt an das Finanzamt zahlen möchte.
Bei Religionszugehörigkeit ist sie auf Kapitalerträge zu zahlen, egal über welchen Weg.

Nebenbei: Der Staat hat schon (fast) immer für die Kirche die Steuern eingetrieben.
Neben der Lohnsteuer wird auch die Kirchensteuer automatisch vom Lohn abgezogen und per Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Eine Verquickung von Staat und Kirche - man darf aber auch nicht die humanitäre und soziale Arbeit der Kirche dabei übersehen; auch darauf verläßt sich der Staat!

Gruß Heinz

habe hierzu eine Frage.
Gibt es denn bei der Kirchensteuer nicht auch einen Freibetrag? Die KiSt wird doch anhand der Einkommensteuer berechnet oder liege ich da falsch?
joel