Hallo!Wer kann mir helfen!Habe folgendes Problem bzw. Frage:Mein Freund ist kurz davor bei mir einzuziehen.Er wohnt bis jetzt noch bei seinen Eltern,ich beziehe Sozialhilfe (leider)…Was würde das Amt sagen bzw, machen ?? Geld und so?
Wäre nett wenn ihr mir vielleicht helfen könntet!
Lg Lisa
Hallo Anfrager/in,
hier kann ich leider nicht helfen, weil ich nicht fitt bin im SGB. In jedem Falle meine ich aber, dass der Einzieher mit dem Leistungsempfänger eine „Bedarfsgemeinschaft“ bildet und schon deswegen eine Neuberechnung entstehen müsste. Möglicherweise ist der Einziehende ja auch noch Unterhaltsberechtigt, was natürlich den Satz vom Amt ändern müsste.
Gruß
Hallo erst einmal!!
Hat dein Freund Geld ,Vermögen oder andere Einnahmen,werden diese an deiner Sozialhilfe mit angerechnet.(Ehe änliche Gemeinschaft)
Ich hoffe deine Frage ist damit beantwordet.
PS.Lieber nicht zusammenziehen(billiger).
Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten. Ich würde mich an
das entsprechende Sozialamt wenden und vorab nachfragen.
LG Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das kann ich leider nicht beantworten. Ich würde mich an
das entsprechende Sozialamt wenden und vorab nachfragen.
LG Thomas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
.