Liebe Experten und Expertinnen des w-w-w-Forums,
ich würde euch gerne um eure Meinung fragen, bei einer etwas kniffligen Situation zum 2. Advent:
Stellen wir uns folgende Situation vor:
-1 (zukünftiger) Vermieter (V)
-1 Nachlassverwalter (NV)
-1 Mieterehepaar (M)
Der NV verkauft eine Wohnung an den V (Übergang 1. Dezember’11). NV und V sind sich einig, die Wohnung an M zu vermieten und zwar zum 1. Januar '12.
Der NV schreibt im Oktober an M, „er kann die Wohung zu 9€/qm zum 1.1.2012 mieten“. M willigt ein und kündigt seinen aktuellen Vertrag.
V bringt einen Mietvertrag (von Haus und Grund). M akzeptiert den Mietvertrag nicht, V willigt in einen anderen Vertrag ein, es wird sehr lange über die Kaution und die Küchenablöse verhandelt und es kommt zu einer Einigung (ohne unterschriebenen Mietvertrag, da entsprechendes Formular noch nicht vorliegt und M den Vertrag ausarbeiten möchte).
M möchte kurz darauf erneut Kleinigkeiten nachverhandeln, ist mit einzelnen Punkten des neuen, eigenen (!) Mietvertrages unzufrieden. Dem V wird es zu bunt und er beschließt, das Angebot zurückzuziehen und andere Mieter zu suchen.
M ist erbost, möchte zu seinen Konditionen mieten und droht nun damit, sich zivilrechtlich in die Wohnung einzuklagen mit der Begründung, der NV habe ihm den 1.1.12 bestätigt und es gab bereits ein Übereinkommen.
V ist mit der Dreistigkeit der Forderungen nicht einverstanden und möchte nicht mehr nachverhandeln.
NV sagt, er habe nur bestätigt, dass kein anderer Mieter den Vorzug bekommen hätte, könne aber keinen Einfluss auf die Verhandlungen mit dem V nehmen.
M kündigt daraufhin juristische Schritte an und bereitet ein Eilverfahren mit gerichtlicher Verfügung zum Einzug vor.
Ich würde nun von euch, liebe Experten, wissen, wie ihr die Situation enschätzen würdet, wenn sie euch so begegnen würde.
Glaubt ihr, dass M Chancen hat? Ich konnte bisher kein solches Urteil finden (es geht immer ums Raus-Klagen, aber nie ums REIN-Klagen!)… Wie ist die Stellung des NV zu bewerten und was würdet ihr weiter tun, wenn ihr M wärt?
Ich danke euch schon jetzt herzlich und freue mich auf eure Einschätzungen.
Grüße und einen schönen 2. Advent,
Dominik Asturias