Hallo Christian,
meine Freundin und ich planen, zusammenzuziehen. Sie besitzt
eine Eigentumswohnung, in die ich mit einziehen könnte. Die
Wohnung ist noch nicht abbezahlt.
Wie sähe ein für mich rechtlich sicherer Status
aus?(Miteigentümer werden, zur Miete wohnen, andere Formen???)
die sich bietenden Möglichkeiten hast Du schon aufgezählt. Du kannst Miteigentümer werden, stehst als solcher im Grundbuch und zahlst gemäß Deinem Eigentumsanteil die Hypothek ab. Als Mieter einziehen geht natürlich auch, mit Mietvertrag und allem Drum und Dran.
Ich halte Deinen Einzug aber zunächst für kein Problem von rechtlichen Förmlichkeiten, so wichtig diese auch sein mögen. Nehmen wir an, Du mietest Dich dort ein. Sollte die Beziehung scheitern, hast Du juristisch zwar einen Mietvertrag, der ist aber in der Praxis nichts wert. Du wohnst dann immer noch auf Tuchfühlung mit der Ex und mußt ansehen, wie Dein Nachfolger… na ja, mal’ es Dir selbst aus. Das geht in der Praxis schlicht nicht.
Sehr ähnlich sieht es aus, wenn Du Miteigentümer wirst. Wieder Scheitern der Beziehung angenommen, dann zahlst Du weiterhin für Deinen Teil der Eigentumswohnung, aber ein Partner wird schleunigst das Weite suchen, weil jede andere Lösung unpraktikabel und unzumutbar ist - sagt jedenfalls die Lebenserfahrung.
Entschuldige bitte, daß ich die ganze Zeit vom Scheitern der Beziehung rede. Aber Du stellst Deine Frage, weil Du Dir über die Zukunft nicht sicher bist und wenigstens nach materieller Sicherheit suchst. Wie man es auch dreht und wendet, könntest Du Dir also einen Mietvertrag letztlich in Sauer kochen. Dann kann man es auch bleiben lassen. Den ganzen Hickhack mit Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und was am Miteigentum so alles hängt, würde ich aus den gleichen Gründen im Moment auch sein lassen. So bleibt letztlich, daß Ihr erst ausprobiert, ob Ihr zusammen bleibt. Damit sind Risiken verbunden wie immer, wenn 2 Menschen sich aufeinander einlassen. In dieser Zeit des Ausprobierens zahlst Du einen Anteil in die gemeinsame Haushaltskasse und die Hälfte aller Kosten (oder sowas in der Größenordnung), die für die Wohnung monatlich anfallen. Wer dabei Erbsen zählt, muß es sein lassen.
Irgendwann zukünftig, nein, nicht Mietvertrag (wg. nicht praktikabel) geht Ihr dann zum Notar und teilt den ganzen Kram - natürlich wieder, ohne Erbsen zu zählen.
Es bleibt also ein Risiko, übrigens lebenslang. Wer das nicht einzugehen bereit ist, muß alleine wohnen.
Gruß
Wolfgang