Hallo, gerne hätte ich gewusst, meine Lage, bin vor ca. 3 Jahren in ein Mehrfamilienhaus gezogen, dort wird mir ein Kabelempfang zur Verfügung gestellt. Nach erheblichen Quälereien seitens eines Empfanges auf niedrigem Niveau, habe ich heute aufgehört mich auf einen technisch einwandfreien Empfang zu freuen. Es liegen Beeinträchtigungen vor seitens des Kabelbetreibers und auch die Empfangsqualität ab Keller bei Empfangsverstärker für bis zu 8 Wohnungen, ist mehr als dürftig, teilweise Ausfälle und Kanäle die nicht zu empfangen sind, schmälern ein Empfang. Damals habe ich einen OSB-Holzkasten gebaut, ein Rohr gebaut und auf meinem Balkon eine optisch angepasste Schüssel gebaut, alles mega TOP super. Jedoch hat der Vermieter das Vorhaben gekippt und mir angeraten es sofort abzubauen, bevor ich hier einen Türkenhaushalt aufmachte. Auch Angebote Seitens meiner Richtung, sich evtl. darum zu bemühen in Abstimmung mit den Mietern eine Sat-Schüssel mit Unicable und Legacy Anschluss installieren zu lassen und alle Mieter dabei finanziell dabei einbinden zu lassen, sage ich und schreibe ich anscheinend in den Wind, ich weiß auch nicht mehr wie ich ja nur etwas Fernsehen kann, IP-TV seitens Telekom ist auch der letzte Schrei. funktioniert auch nicht, da es an den Endgeräten liegt , die nicht mit der dazugehörigen Fernbedienung funktionieren und 6 x verschiedene Zugangsdaten zusenden wollte ich auch nicht, Investitionskosten Schüssel, mhh 150,00 € Euro Satschüssel, Unicable Multischalter 190,00 € Euro x 2 STCK, etwas Sat-Kabel und kurzschlussfeste Dosen, a´ 10,00 € Euro x 10 Stck. 8 Arbeitsstunden Techniker, das wars… also RELATIV überschaubar. Wann dürfte ich wohl offiziell am Balkon eine Schüssel aufbauen??? Was kann ich tun, ich bin was den Empfang angeht verzweifelt. 
Wenn Kabel vorhanden sind - keine Chance für eine andere Möglichkeit. An Vermieter wenden, da offensichtlich die Hausinstallation veraltet.
Hallo,
leider habe ich nicht alles Technische genau verstanden. Ich hoffe, ich beantworte dir deine Fragen allso umfänglich.
Als Allererstes: Hat dein Vermieter einen Gestattungsvertrag mit einem Kabelbetreiber abgeschlossen, kann er seine Mieter zur Nutzung des Breitbandkabelanschlusses verpflichten. In deiner Abrechnung taucht dann eine entsprechende Breitbandkabelgebühr auf. Zudem haben bereits Gerichtsurteile gezeigt, dass Vermieter dies auch tatsächlich tun kann - auch bei ausländischen Mitbürgern. Diese haben das Recht auf den Empfang von Sendern in der Muttersprache. Stellt der Kabelbetreiber eine Auswahl der bekanntesten ausländischen Sender in dessen Muttersprache bereit, haben auch diese Mieter kein Recht auf Installation einer zusätzlichen eigenen SAT-Anlage.(Nur als Info: Der Kabelbetreiber verpflichtet unter Strafzahlung seinerseits den Vermieter, dass die Nutzer also die Mieter keine eigenen SAT-Anlagen errichten dürfen.)
Die Gestattungsverträge laufen meist fest über mehrere Jahre. Kaum ein Vermieter wird sich vorher aus diesem Vertrag herauskaufen. Dies lassen sich die Kabelbetreiber nämlich ordentlich bezahlen. Wollen also alle Mieter des Hauses eine eigene Anlage, so kann das den Eigentümer durchaus kalt lassen.
ABER: Wird das Breitbandkabel von einem Netzbetreiber betrieben, muss er einen ordnungsgemäßen Empfang der Sender sicherstellen. Wenn er dies nicht tut, mach deinen Vermieter schriftlich darauf aufmerksam = Mängelanzeige. Setz deinem Vermieter (der sich mit dem Kabelbetreiber herumschlagen muss) eine angemessene Frist und drohe ihm gleichsam mit der Mangelanzeige mit Mietminderung von 10% auf die Grundmiete (gemäß Urteil zu einem schlechten Fernsehempfang;
AG Schöneberg, GE 1988, S. 361. -> musst du aber nicht mit aufführen, da kein Grundsatzurteil wie bei einem BGH-Entscheid), wenn der Mangel nach Ablauf der Frist nicht abgestellt ist.
So, ich hoffe, ich habe alles beantwortet. Falls nicht, bitte noch eine kurze Info.
MfG
Michela
Hallo,
an Ihrer stelle würde ich zu eienn Mieterbund gehen und mich befragen, es gibt auch die möglichkeite über einen Rechtsanwalt sich zu berfragen.
Ich denke Sie haben die Wohnung gemietet und wenn da nichts drin steht das Sie keine Schüssel am Balkon montieren dürfen kann man meines erachten nichts dagegen tun alerdings dürfen Sie die Halterungen für die Schüssel nicht an Gebäudeanbauteile befestigen, Es gibt aber die Möglichkeit diese anders zu befestigen da müssen Sie sich selber erkundigen, Ich vermute nur das es vieleicht auf dieser Weise gestattet ist,
Guten Abend,
zur Sachlage muß ich hier leider sagen, daß ein WEG -Hausverwalter nicht der richtige Ansprechpartner ist. Es sei denn, dass der Verwalter (Mietverw.)auch im Auftrag des Hauseigentümers handelt. Dies geht leider aus der Anfrage nicht hervor.
In der Regel ist jeder Wohnungsinhaber selbst verpflichtet
sich um den TV Empfang zu kümmern. Eine Ausnahme besteht nur,
wenn die Verwaltung im Namen des Hauseigentümers beauftragt ist.
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
Freundliche Grüße
Martin Gann