hallo liebe leute.
angenommen es gibt da ein paar, welches in eigenregie ein haus gebaut hat.
alles in allem lief der grossteil glatt. alles wurde soweit abbezahlt, ausser die letzte rechnung vom pruefingenieur. die abschlussakte war fertig, genauso, wie der blowerdoor-test, welcher erfolgreich bestanden wurde. nun zog das paar im fruehjahr 2007 ein, ohne weitere „stellen“ befragt zu haben. der pruefingenieur wurde inzwischen bezahlt, die akte geschickt. die untere bauaufsichtsbehoerde schickte bis heute jedoch kein schreiben, welches die schliessung der akte beinhaltete. (moeglicherweise, weil die feiertage dazwischen fielen.) nun steht die beantragung der EHZ an. dort will man mitunter dieses schreiben der bauaufsichtsbehoerde sowie eine meldebescheinung. so. nun kommt’s:
wenn das finanzamt sehen wuerde, dass in der meldebescheinigung vermekt ist „…wohnhaft seit XXXX bei YYY…“, die offizielle einzugserlaubnis der unteren bauaufsichtsbehoerde (durch schliessung der entsprechenden akte) jedoch erst ab januar 2008 erteilt wurde, ist es dann zur meldung an gegebener stelle verpflichtet?
lg.
ICH