Hallo,
wir haben am 18.05. beim Notar den Kaufvertrag für unser Haus unterschrieben. Nun warten wir sehnsüchtig auf die Zahlungsaufforderung, denn erst wenn das Geld beim Verkäufer ist, dürfen wir einziehen. Wohnung ist gekündigt und Nachmieter will ab Juli rein. Jetzt hat sich herausgestellt, dass es eine weitere Nießbrauchfrist gib. Die erste war rum und jetzt sollen wir noch mal bis zum 20. Juni warten, bis diese Frist rum ist. Und dann wird es sehr knapp mit dem Einzug im Juni.
Gibt es Verträge, die einen Einzug vorher regeln? Ist das überhaupt möglich?
LG Jenny
Gibt es Verträge, die einen Einzug vorher regeln?
Gibt es. Nennt sich Kaufvertrag.
Das Ding ist unter anderem nämlich genau dafür da, den Termin bzw. den SPÄTESTEN Termin der Übergabe/Übernahme der Immobilie zu regeln. Und den fälligen Schadenersatz, den die Partei zu erwarten hat, die den Vertrag nicht erfüllt.
Wofür Du da einen anderen Vertrag brauchst und vor allen, was der jetzt helfen soll, wenn der bereits unterzeichnete Kaufvertrag keinen eindeutigen Passus zur spätesten Übergabe des Objektes enthält, ist mir nicht klar.
Zu deinem Verständnis: Kaufvertrag ist unterschrieben, da wurde uns aber gesagt, dass es ca. 3 Wochen dauert mit dem Einzug. Wohnung ist gekündigt und wir stehen sozusagen mit Baby und 4 weiteren Babys (bin Tagesmutter) ab Juli auf der Straße. Im Vertrag ist natürlich geregelt, ab wann wir einziehen dürfen und das ist, wenn das Geld beim Verkäufer ist. Das Geld wird von der Bank aber erst überwiesen, wenn das mit dem Nießbrauch geregelt ist.
Meine Frage ist jetzt, ob es nicht sowas wie einen „Mietvertrag“ gibt, der regelt, dass man drin wohnen darf, auch wenn das Geld noch nicht beim Verkäufer ist und der auch alles mit den Versicherungen regelt usw. Ich kann doch nicht die erste Person auf dieser Welt sein, die jetzt doch eher einziehen will/muss als eigentlich geplant. Dafür muss es doch Lösungen geben.
Zu deinem Verständnis: Kaufvertrag ist unterschrieben, da
wurde uns aber gesagt, dass es ca. 3 Wochen dauert mit dem
Einzug.
Wer sich bei Immobiliengeschäften auf das verlässt, was „gesagt“, aber nicht im Vertrag geschrieben wurde, zahlt später zu Recht Lehrgeld.
Im Vertrag ist natürlich geregelt, ab wann wir
einziehen dürfen und das ist, wenn das Geld beim Verkäufer
ist. Das Geld wird von der Bank aber erst überwiesen, wenn das
mit dem Nießbrauch geregelt ist.
Und warum wurde „das mit dem Nießbrauch“ nicht FRÜHER geregelt?
Das ist doch keine Vereinbarung zum spätesten Übergabetermin, das ist Wischiwaschi. Jeder kundige Fachanwalt, dem man diesen Kaufvertrag VOR der Unterzeichnung zur Prüfung vorlegte, hätte das gestrichen bzw. so korrigiert, dass Ihr jetzt nicht auf dem Schaden sitzenbleibt, der Euch durch die verspätete Übergabe entsteht.
Meine Frage ist jetzt, ob es nicht sowas wie einen
„Mietvertrag“ gibt, der regelt, dass man drin wohnen darf,
auch wenn das Geld noch nicht beim Verkäufer ist und der auch
alles mit den Versicherungen regelt usw.
Es gibt fast alles auf der Welt. Kein gescheit denkender Verkäufer wird sein Eigentum aber vor Zahlungseingang in den Besitz des Käufers übergeben. Besonders nicht, wenn er die Verzögerung für die Übergabe auch noch selbst zu verantworten hat, auch nicht mit „Mietvertrag“.
Ich kann doch nicht die erste Person auf dieser Welt sein, die
jetzt doch eher einziehen will/muss als eigentlich geplant. Dafür
muss es doch Lösungen geben.
Richtig, Du bist nicht die erste, und es gibt dafür Lösungen. Übergangslösungen. Eine kurzfristig angemietete anderen Wohnung, ein Hotel/Pension, eine Einlagerung der eigenen Möbel usw. usf. Natürlich alles auf eigene Kosten, wenn der Kaufvertrag nichts zum Thema Schadenersatz bei verspäteter Übergabe hergibt.
Ich würde mich jetzt mit dem Vertrag und allen anderen Unterlagen schleunigst zu einem Rechtsanwalt bewegen und den Vertrag dahingehend prüfen lassen. Alles andere ist verlorene Zeit.
Dafür muss es doch
Lösungen geben.
ja, die gibt es. aber keine wie du sie suchst.
was sagt denn der verkäufer? der muss doch auch eine neue bleibe haben ? oder sitzt der jetzt in eurem (zukünftigen) haus und wartet bis zu dem tag, an dem eure bank den kaufpreis überweist?
wie der wald schon schrob, es steht im vertrag, wann das objekt übergeht und welche kriterien das verhindern könnten. man kann da nachträglich nix schrauben.
ihr müsst auf ein entgegenkommen des verkäufers hoffen.
was sagt denn die bank, habt ihr die dringlichkeit geschildert?
gruß inder
Meine Frage ist jetzt, ob es nicht sowas wie einen
„Mietvertrag“ gibt, der regelt, dass man drin wohnen darf,
auch wenn das Geld noch nicht beim Verkäufer ist und der auch
alles mit den Versicherungen regelt usw. Ich kann doch nicht
die erste Person auf dieser Welt sein, die jetzt doch eher
einziehen will/muss als eigentlich geplant. Dafür muss es doch
Lösungen geben.
Mit Einverständnis des bisherigen Eigentümers ist natürlich alles möglich.
Für Dein Problem gibt es aber keine gesetzliche Lösung, denn der Gesetzgeber geht davon aus, daß eine Person, die in der Lage ist Verträge im Bereich von Hundertausenden Euro zu schließen, auch in der Lage ist, eine entsprechende Lebensplanung vorzunehmen.
Ich sehe nur einen möglichen Ansatzpunkt für den Käufer: wenn die nun bekannt gewordene zusätzliche Wartefrist („Jetzt hat sich herausgestellt, dass es eine weitere Nießbrauchfrist gib. Die erste war rum und jetzt sollen wir noch mal bis zum 20. Juni warten, bis diese Frist rum ist.“) den Verkäufer schadenersatzpflichtig macht. (Eine Schadenersatzpflicht könnte entstanden sein, wenn wichtige Tatsachen verschwiegen wurden) Das wäre mit einem Anwalt zu besprechen.
Ansonsten ist es natürlich immer sehr gefährlich mit kurzen Übergangsfristen zu planen - sechs Wochen (mit einigen Feiertagen) empfinde ich beim Hauskauf schon als arg eng - ich hätte bei der Planung von Anfang an nicht gut schlafen können.
Gruß Stefan
unabhängig von dem Kaufvertrag, wird man beim Kauf eines Hauses
erst Eigentümer wenn der Kaufpreis gezahlt ist und im Grundbuch der neue Eigentümer eingetragen ist.
Hier müssen evt. noch die alten Einträge (Hypotheken + Nießbrauchrecht) gelöscht werden.
Zu deinem Verständnis: Kaufvertrag ist unterschrieben, da
wurde uns aber gesagt, dass es ca. 3 Wochen dauert mit dem
Einzug. Wohnung ist gekündigt und wir stehen sozusagen mit
Baby und 4 weiteren Babys (bin Tagesmutter) ab Juli auf der
Straße. Im Vertrag ist natürlich geregelt, ab wann wir
einziehen dürfen und das ist, wenn das Geld beim Verkäufer
ist. Das Geld wird von der Bank aber erst überwiesen, wenn das
mit dem Nießbrauch geregelt ist.
Meine Frage ist jetzt, ob es nicht sowas wie einen
„Mietvertrag“ gibt, der regelt, dass man drin wohnen darf,
auch wenn das Geld noch nicht beim Verkäufer ist und der auch
alles mit den Versicherungen regelt usw.
Du kannst jederzeit mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm anbieten für die Zwischenzeit bis zur vollständigen Übertragung
als Mieter in die Wohnung einzuziehen mit entsprechender Miete von xxx,xx Euro.
Ich kann doch nicht
die erste Person auf dieser Welt sein, die jetzt doch eher
einziehen will/muss als eigentlich geplant. Dafür muss es doch
Lösungen geben.
siehe oben.