Einzug, Miete, Mieter, Vertrag, Recht

Hallo
Meine 20 jährige Freundin ist von ihrem Elternhaus rausgeworfen worden und meine Eltern sind einverstanden dass sie bei uns mietfrei leben darf, Kann sie sich bei uns also im Wohnort meiner Eltern anmelden, damit die Post auch zu uns kommt? Kommen rechtliche Belange auf meine Eltern zu?
Danke im Voraus

Grüße

Hallo,

die Anmeldung beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt hat mit der Post kaum etwas zu tun. Zunächst einmal gibt es die Meldepflicht gem. § 17 Bundesmeldegesetz. Dafür wird sie wahrscheinlich eine entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers (also z.B. Vermieter) brauchen. In der Folge wird sie Post von der Gemeinde/Stadt ganz automatisch an die neue Adresse bekommen (also bspw. Wahlbenachrichtigungen).

Die weitaus meiste Post bekommt man im allgemeinen aber nicht von öffentlichen Stellen, sondern von Unternehmen (also bspw. Versicherungen, Banken, Handelshäuser) und Privatpersonen; denen wird sie ihre neue Anschrift schon selbst mitteilen müssen, denn die informiert die Stadt/Gemeinde (natürlich) nicht über den Meldevorgang.

Ganz unabhängig von der Anmeldung: sie soll sich gut überlegen, welche Versicherungen sie braucht, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnt. Haftpflicht und Hausrat wären die ersten beiden, die mir einfallen.

Gruß
C.

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Deine Eltern sind die Wohnungsgeber und haben eine Wohnungsgeberbestätigung nach §19 Bundesmeldegesetz zu erstellen. Damit erfolgt die Anmeldung durch deine Freundin beim Einwohnermeldeamt.

Sind deine Eltern die Eigentümer der Wohnung / des Hauses oder wohnt ihr dort zur Miete?
Als Mieter ist bei der Gebrauchsüberlassung der Mietsache an Dritte der Vermieter zu informieren, dass er bitte diese Gebrauchsüberlassung gestattet. In der Regel MUSS er dem zustimmen. Aber dazu mehr, wenn das überhaupt zutrifft.

So Dinge wie Nebenkosten (falls gemietet) oder Grundbesitzabgaben (Müllabfuhr zum Beispiel) werden automatisch angepasst (= teurer), denn Stadt und Vermieter wissen ja Bescheid.
Falls die Unterbringung in einer ortsfesten, baulich abgeschlossenen Einheit erfolgt, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist, so kann sich die Beitragspflicht zum Rundfunkbeitrag ergeben (Ausnahmen für Schüler, Azubis und Studenten existieren).

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Warum Hausrat? Welchen Wert wird die Einrichtung der eben aus dem Elternhaus herausgeworfenen jungen Damen haben, die ja vermutlich bislang nur ein Zimmer bewohnt haben dürfte? Welchen Risiken ist diese Einrichtung konkret ausgesetzt, und welche Schadenshöhe steht dabei zu erwarten, wenn wir jetzt mal vom eher abgewohnten Jugendzimmer sprechen, von dem vermutlich nicht mal viel weitergenutzt wird, wenn man jetzt zum Freund in dessen Zimmer in dessen Elternhaus mit einzieht?

Klar, wenn man seinen eigenen Hausstand begründet, und tausende in neue Möbel investiert hat, macht eine Hausratversicherung Sinn. Aber wenn man vermutlich mit nicht viel mehr als einem Koffer und ein paar Kisten beim Freund mit unterschlüpft sehe ich nicht, was da sinnvoll zu versichern wäre.

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Mit der Formulierung

meinte ich, daß sie sich das gut überlegen soll - in jedem denkbaren Sinne und mit offenem Ausgang. Wer erstmals sein Elternhaus verläßt und das - wie in diesem Falle - auch noch sehr plötzlich und unerwartet, hat im Zweifel einiges nicht auf dem Schirm, um das sich bisher die Eltern kümmerten. Nicht jeder bekommt in dieser Situation einen Laufzettel mit auf den Weg.

Eine Hausratversicherung deckt übrigens auch Schäden durch Raub ab und die ein oder andere auch Fahrraddiebstahl. Beides Dinge, die einem passieren, lästig und teuer sein können, auch wenn man beim Auszug aus dem Elternhaus seine Gemäldesammlung nicht mitgenommen hat.

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Hallo,
die Post bietet auch Nachsendeauftrag an, guckstdu Internet, ausfuellen, loehnen, die Post kommt an die neue Anschrift.

Hallo,

hm, ja, ab 26,90 Euro und dann gilt das Ding auch nur für die Post und nicht für postcon & Co. Mal abgesehen davon, daß das auch nicht immer reibungslos funktioniert und natürlich auch nach 12 oder 24 Monaten endet. Bei einem jungen Menschen dürfte es billiger sein, sich einfach auf die paar Adressen zu beschränken, mit denen man so zu tun hat und diese direkt anzuschreiben. Im schlimmsten Fall gibt es ja noch die Eltern am bisherigen Wohnort, die Post entgegennehmen können.

Gruß
C.

Servus,

wenn es denn Post ist, die von der Deutschen Post zugestellt wird.

Alle anderen nicht, manchmal mit überraschenden Effekten.

Schöne Grüße

MM

Danke für die Hinweise und Tipps