Einzug ohne Einzugsermächtigung

Ich habe mal eine Frage.
Ich hatte 2007 einen Webhostingvertrag der monatliches Kündigungsrecht beinhaltete.
Ich habe zum damaligen Ende des Vertrages die Bankeinzugsermächtigung widerrufen und den Vertrag gekündigt.

Nun sind wohl noch minimale Gebühren von ehemaligen Verträgen entstanden.

Nun buchte diese Firma einfach den Betrag ab.
Das ist doch nicht rechtens oder? Ich habe damals der Einzugsermächtigung widersprochen!

Hallo,

Nun buchte diese Firma einfach den Betrag ab.
Das ist doch nicht rechtens oder?

tja, die Frage habe ich hier schon mehrfach zur Diskussion gestellt und das Ergebnis war bisher immer, daß dagegen eigentlich nichts spricht. Die Forderung besteht und die Forderung ist fällig (unterstelle ich mal).

Da die Lastschrift nicht gesetzlich geregelt ist und es auch keine spezifische Norm gibt, die das verbietet, gibts eigentlich keinen Grund, das als unrechtmäßig einzustufen - zumindest nicht im Rechtsverhältnis zwischen Dir und dem Unternehmen.

Ganz eindeutig verstößt das Unternehmen aber gegen die Vereinbarung mit seinem Kreditinstitut, nach der es verpflichtet ist, nur LS einzureichen, für die auch eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Gruß
Christian