wir fingen mitte 2006 an, einen bungalow zu bauen. 80 m². wir haben uns für nachtspeicheröfen entschieden. wollten diese aber erst ende des jahres 2007 besorgen. nun erzählte man uns, dass ohne heizung laut bauaufsichtsbehörde (land brandenburg) kein einzug möglich sei.
stimmt das?
wenn ja, was ich nicht hoffe, wie kann ich diesen punkt „umgehen“?
gemäß den Bauvorschriften (BBauGes u.örtl.) ist bei Neubauten eine
Abnahme des fertigen Baues durch die Baubehörde und den örtlichen
Schornsteinfegermeister erforderlich.
Sofern das Haus also über keinen funktionierenden Schornstein verfügt und auch sonst keine Möglichkeit der Beheizung besteht,ist die Bauaufsichstbehörde von Amts wegen verpflichtet (Gesundtheitsschutz) den
Bau stillzulegen,also die Abnahme zu verweigern.