Einzug Renovierung

Guten Tag zusammen!

Wir ziehen am 01.02.in eine neue Wohnung, der Vermieter hat einige Dinge renoviert, bei einigen weigert er sich, wie zum Beispiel die Türe zum Badezimmer neu zu streichen. Es ist eine alte Holzschiebetür, die eh schon furchtbar aussieht. Zwei andere Türen hat er neu streichen lassen, die sind jetzt schön weiß, jetzt fällt die häßliche Schiebetüre doppelt auf, ausserdem ist sie am Rahmen im Badezimmer unten von Waser aufgequollen und aussen ist ein großer Fleck drauf, wo die Farbe abgegangen ist. Vor dem Einzug habe ich gesagt, daß da eine andere Türe hinsoll, die alte richtige Türe gab es nicht mehr und jetzt druckst der Vermieter rum und sagt daß sie nicht gestrichen werden soll.
Weterhin hat er in der blauen Duschtasse wo wohl ein Stück Emaille abgeplatzt ist, einfach dick Acryl oder Silikon in weiß (!) draufgeschmiert, das sieht ebenfalls sehr unprofessionell und schäbig aus…Frage ist nun: Muss ich das so akzeptieren oder kann ich verlangen, daß er das beides behebt?

Sehr geehrte Fragerin herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Haben Sie den Mietvertrag schon unterschrieben oder sind die Zusagen aus der Wohnungsbesichtigung? Welche Renovierungen sind schriftlich vereinbart. Notfalls sollten Sie unmissverständlich darlegen, dass Sie nicht einziehen werden. Um eine endgültige Klärung Ihres Falles zu erreichen, empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Die Mitarbeiter sind kompetent und beraten Sie zu Ihrem speziellen Fall. Mit freundlichen Grüßen.

Vielen Dank für Ihre Antwort,

die Zusagen sind aus der Wohnungsbesichtigung bzw. den Schaden, der jetzt so unfachmännisch ausgebessert wurde, habe ich bei der Besichtigung gar nicht gesehen…

Hallo tweety,

da wären noch Fragen offen? Was steht im Mietvertrag bezüglich des Renovierungszustandes der Wohnung? Gibt es Nebenabreden, die schriftlich fixiert sind?

Ich kann Ihnen dann auch nur Tipps geben, denn die Problematik tendiert zur Rechtsberatung, die wir hier nicht geben dürfen. Links zu ähnlich gelagerten Fällen dürfen wir hier aber posten.

Gruß hubu

Hallo,

ich gehe davon aus, das du dort einziehen möchtest.
Dann musst du die Angelegenheit vorher klären, sonst würdest du diese Mängel akzeptieren. Sie sind so offensichtlich, das es sich leider nicht um einen versteckten Mangel handelt.
Droh damit, das du dich bereits nach einer anderen Wohnung umgesehen hättest und du dann ggf. dort einziehen würdest.
Falls du in diese Wohnung doch einziehen willst, erstelle auf jeden Fall ein Übergabeprotokoll. Sonst behauptet der Vermieter noch du hättest die Schäden verursacht.

Viel Glück
Llissy

Hallo,
wir haben jetzt keine Bilder von vor Ort vorliegen. Es klingt so, als ob die „Mängel“ hinnehmbar wären. Im Klartext: sieht mies aus, ist aber alles funktionsfähig. Um jetzt hier später Nachteile zu vermeiden: unbedingt diese Sachen im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Sonst kommt der Vermieter bei eurem Auszug noch auf die Idee, Euch das renovieren zu lassen.

Ansonsten ist es sicher kein gutes Verhalten des Vermieters und hinsichtlich der Duschtasse und Tür Verhandlungssache zwischen euch und dem Vermieter.

Viele Grüße
JB

Ich fürchte, was man nicht schriftlich hat, kann man nicht verlangen.

Die Tür ist funktionstüchtig und die Duschtasse kann nicht rosten. Mehr kann man im ersten Schritt nicht verlangen. Der Vermieter müßte weiter gehende Sanierung schon schriftlich zugesagt haben.

Hallo,
das ist natürlich ein nicht so schöner Mietbeginn.
Es kommt aber auf den Mietvertrag bzw. ein Übergabeprotokoll. Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, gilt die Wohnung wie gesehen als gemietet. Mängel muß man sofort aufnehmen, im nachhinein gelten sie als akzeptiert. Vielleicht hilft ja noch ein sachliches Gespräch mit ihm.
Gruß
Melodie

Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Nach meiner Erfahrung besteht für Schönheitsmaßnahmen kein Anspruch. Wenn der Vermieter sich weigert kann man nichts machen außer nicht einzuziehen.

Falls doch eingezogen wird ist wirklich ganz wichtig: Alle Mängel (mögen sie noch so unbedeutend erscheinen) im Mietvertrag festhalten und fotografieren!
Aus manchen Dingen können sich nach vielen Jahren unangenehme Folgeschäden entwickeln (z.B. die Sache mit der Duschtasse) und nur durch Fixierung im Mietvertrag ist das später alles noch zweifelsfrei nachweisbar, dass die Sache schon beim Einzug so gewesen ist.
Darauf müsst ihr m.E. unbedingt bestehen. Denn nur im Mietvertrag verankerte Sachverhalte sind von von beiden Seiten unterschrieben und anerkannt.
Sollte sich der Vermieter hier auch weigern ist das m.E. kein gutes Zeichen. In diesem Fall würde ich wirklich die Entscheidung noch einmal gründlich überdenken.
Wir haben selbst Erfahrung mit einer Vermieterin, die auch keinerlei Wert auf die Werterhaltung und Optik der Wohnung gelegt hatte. Da ziehen wir im Moment alles durch die Gerichte.
Solche Leute sollte man unbedingt meiden, besonders als Vermieter! Die Nerven die man bei solchen Leuten braucht ist keine Wohnung dieser Welt wert :smile:

Wünsche viel Erfolg!

Hallo Tweety,

ganz davon abgesehen, daß auch ein Vermieter ein Interesse an einer ordentlichen Wohnung und an ordentlichen Mietern haben sollte, so ist der Vermieter schon nach den gesetzlichen Vorschriften zur Instandsetzung und - haltung verpflichtet. Allerdings kann er innerhalb des Mietvertrages gewisse Verpflichtungen auf den Mieter abwälzen. (Dies soweit ich korrekt in Kenntnis bin).
Achte auf jeden Fall auf eine korrekte Wohnungsübergabe mit Angabe aller Mängel (achte hier besonders auf Tür- und Fensterrahmen). Alles was nicht ordentlich dokumentiert ist kann später auf dich abgewälzt werden. Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Türe oder Die Duschwanne renoviert werden müssen - ich denke aber wirklich, dass dies Teil des Mietvertrages ist.
Hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Gruss
Karin

Moin, Leute was macht Ihr bloß? Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt macht man ein Protokoll in dem alle Dinge (Mängel) aufgeführt werden die zu erledigen/beseitigen sind. Macht man es nicht, so hat man gemietet wie besehen. Manchmal helfen noch Zeugen die bei der Zusage anwesend waren, da kann sich der Vermieter aber auf eine Absichtserklärung rausreden, er hat dann die Absicht es irgendwann mal zu erneuern.
Versuche es mit bestimmter Freundlichkeit mehr ist nicht drin. Halte aber alles schriftlich fest und zeige Deinen Bemängelungen schriftlich an. Dann bist Du wenigstens nicht beim Auszug dafür verantwortlich.

Gruß connection

Hallo,

ich bin leider überfragt. Tut mir leid, ich hoffe
andere hier können Dir helfen.

Grüße S.

Hallo tweety232,

zunächst einmal gilt es festzustellen, daß euer neuer Vermieter ein sehr merkwürdiges und inkonsequentes Verhalten gegenüber der Wohnungsrenovierung zeigt: Einerseits werden Türen neu gestrichen, andererseits soll eine Tür im alten desolaten Zustand verbleiben. Die Duschtasse wird nur notdürftig saniert. Wenn ihr weiterhin vorhabt, diese Wohnung anzumieten, macht in jedem Fall Fotos von den nicht vom Vermieter sanierten Wohnungsobjekten für den Fall eures späteren Auszuges.
Wie hoch ist denn die Bruttomiete für diese ‚Luxusherberge‘ ?
Letztlich wird euch ein Weg zum Fachanwalt für Mietrecht
oder zu einem Mieterverein nicht erspart bleiben.

Viel Erfolg, bustobaer

GUTEN MORGEN;
ES IST IMMER EINE SACHE DER VEREINBARUNG WAS AN REOVIERUNGSARBEITEN IM VORFELD GEMACHT WIRD. STELLT DIE TÜR EINEN MANGEL DA MUSS DA NATÜRLICH ABHILFE GESCHAFFEN WERDEN; IST ES ABER NUR EINE SACHE FÜRS AUGE IST ES VERHANDLUNGSSACHE, EBENSO BEI DER DUSCHE.
ICH WÜRDE MIR ABER DIE DINGE DIE SO AUFFALLEND SIND; FALLS SIE NICHT DOCH NOCH GEMACHT WERDE BESCHEINIEN LASSEN VOM VERMIETER, DAMIT NICHT IRENDWANN BEIM AUSZUG WO DANN KEINER MEHR WEISS WAS IM ANFANG GEWESEN IST, STREITIGKEITEN AUFTRETEN.
VIELE GRÜSSE
MARGRET