Einzug von Gegenständen im Bus

Hallo!

Nachdem ein Busfahrer in einem öffentlichen Verkehrsmittel Person A dabei beobachtet hat, wie diese mit einem Laserpointer aus dem Bus leuchtet, behält er diesen ein, und beschließt, dass Person A sich ihn nur zurückholen könne, wenn sie zur Hauptstelle der Firma kommt.

Besitzt ein Busfahrer die Legitimation dafür und kann er Gegenstände „beschlagnahmen“?

Liebe Grüße!

Hallo,

Besitzt ein Busfahrer die Legitimation dafür und kann er Gegenstände „beschlagnahmen“?

nun, er ist für die Sicherheit des Busses verantwortlich. Laserpointer sind nicht ohne. Sein Handeln könnte durchaus als Notstandshandeln gerechtfertigt sein. Letztlich gilt es doch, eine Gefahr für den Bus, dessen Insassen und andere abzuwehren. Der „Scherzbold“ sollte sich verdeutlichen, dass sein Handeln sogar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen kann (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe). U.U. wäre deshalb sogar die Festnahme des Betroffenen durch den Busfahrer oder andere Fahrgäste möglich.

Gruss

Iru

Hallo,

ich vermute mal, der Busfahrer wird dem Fahrgast auch angeboten haben, samt Laserpointer auszusteigen. Da der Fahrgast aber wohl nicht laufen wollte, wurde der Gegenstand beim Fahrer verwahrt.

Das Verwahren beim Fahrer würde ich auf Grundlage von § 11 BefBedV (http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__11.html) möglicherweise als rechtmäßg ansehen. Siehe hier insbesondere Absätze 1 und 5.

Und selbst wenn der Busfahrer den Gegenstand nach Beendigung der Fahrt hätte herausgeben müssen, würde ich deswegen keinen großen Wind machen. Der Fahrer kann nicht wissen, ob alle möglichen Gegenstände erlaubt sind oder nicht. Zudem zeugt allein der Besitz eines solchen Laserpointers, wenn man nicht gerade eine Präsentation halten muss, von ziemlicher Dummheit.

Gruß
Ultra

Besitzt ein Busfahrer die Legitimation dafür und kann er
Gegenstände „beschlagnahmen“?

Nein, aber ein Busfahrer besitzt die Legitimation, einen Fahrgast von der Beförderung auszuschließen, wenn er den gefährlichen Gegenstand nicht freiwillig abgibt.
Und das Beförderungsunternehmen besitzt darüber hinaus die Legitimation, den betreffenden Fahrgast auch für die Zukunft von der Beförderung auszuschließen, sollte er ihnen in dieser Sache dumm kommen (oder seine rechtsschutzversicherten Rosa-Sohn-Brille-Eltern, denn in der Regel sind es ja pubertierende Bürschchen, die solche Sachen machen).

Gruß
smalbop