Hallo zusammen,
mal angenommen, es gibt eine Firma, die für ein Objekt mit dem Eigentümer einen Nutzervertrag (oder wie das heisst?
) geschlossen hat, also dieses Objekt als einzige Firma mit Kabelfernsehen versorgen darf (sie bedient sich dabei natürlich des Signals des großen K) und alle Mieter des Hauses sind nun gezwungen, einen Nutzervertrag über Kabelfernsehen mit dieser einen kleinen Firma zu schliessen, Alternativen dazu (wie z.B. Satelitenschüssel oder Versorgung über eine „ordentliche“ Kabelfirma) gibt es rechtlich nicht.
Nun heisst es in den AGB dieser kleinen Firma, dass eine Versorgung mit Kabelfernsehen nur erfolgen kann, wenn der Kunde seine Einzugsermächtigung erteilt, verweigert der Kunde dies, kann kein Vertrag zustande kommen und das Kabelfernsehen wird nicht zur Verfügung gestellt.
Ist dies rechtens? Also hat eine Firma das Recht, in ihren AGB eine Einzugsermächtigung zur Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages zu machen oder ist es nicht vielmehr so, dass der Verbraucher hier gesetzlich geschützt wird und in jedem Falle selbst entscheiden kann, wem er Zugang zu seinem Konto gewährt und wem nicht?
Ich hoffe, ich habe meine Frage verständlich formuliert?
Vielen Dank schon im Voraus und viele Grüsse
Marlene