Wenn ein Provider in seinem Kleingedruckten stehen hätte, dass wenn der Kunde seine (ursprünglich gegebene) Einzugsermächtigung widerruft (weil er lieber per Hand überweisen möchte, da er Missbrauch fürchtet!), dies automatisch eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Folge habe,
ist dies rechtlich okay, oder ist dies unzulässig?
welchen Grund sollte es geben, dass das nicht rechtens ist? Wir haben Vertragsfreiheit. Da kann man grundsätzlich alles in einen Vertrag reinschreiben, solange es nicht gegen Gesetze und die guten Sitten verstößt. Ich sehe keinen Grund, warum das nicht wirksam sein sollte.
Wenn ein Provider in seinem Kleingedruckten stehen hätte, dass
wenn der Kunde seine (ursprünglich gegebene)
Einzugsermächtigung widerruft (weil er lieber per Hand
überweisen möchte, da er Missbrauch fürchtet!), dies
automatisch eine Kündigung des Vertragsverhältnisses zur Folge
habe,
ist dies rechtlich okay, oder ist dies unzulässig?
mal abgesehen von der rechtlichen Lage (wo ich meinem Vor"redner" zustimme):
Der Grund ist ganz einfach:
Die Margen im Hosting-Geschäfts sind oft (in absuluten Beträgen) sehr klein. Bei so Micro-Paketen wie 12 Euro pro Jahr mit einer .de. Domain vielleicht 2 Euro pro Jahr - vorausgesetzt, du fragst stellt einmal eine Frage an den Support (das kostet den Provider dann den Deckungsbeitrag von 10 Jahren). Klar, wenn der Support über 0900er Nummer läuft, ist das was anderes - und nun weisst du auch, warum das so viele machen.
Doch zurück zum Thema: Wenn bei diesen 2 Euro die Abrechnung automatisch machbar ist, was NUR bei Lastschriftverfahren möglich ist, dann ist das wenigstens überhaupt noch ein Geschäft. Wenn nun aber auch noch der Zahlungseingang für solche Kleinbeträge ermittelt werden muss (bei oft sehr fantasievollen Angaben auf den Überweisungsbelegen oder OCR-Fehlerkennungen), dann kostet allein dies oft ein Vielfaches der Marge, die damit negaiv wird.
Du kannst außerdem Lastschriften binnen 6 Wochen ohne Begründung von deriner Bank zurückholen lassen. Wenn die Forderung allerdings tatsächlich bestand, wundere dich nicht, dass dir der Gläubiger das mit horrend hohen Beträgen in Rechnung stellt, denn die Bank stellt ihm das auch mit horrend hohen Beträgen (bei einigen Banken bis zu 20 Euro pro Rücklastschrift) in Rechnung.
welchen Grund sollte es geben, dass das nicht rechtens ist?
Wir haben Vertragsfreiheit. Da kann man grundsätzlich alles in
einen Vertrag reinschreiben, solange es nicht gegen Gesetze
und die guten Sitten verstößt.
Na, wenn ich z.B. an Mietvertäge denke, da steht auch so Einiges,
was nicht gültig ist, obwohl es da steht!
Na, wenn ich z.B. an Mietvertäge denke, da steht auch so
Einiges,
was nicht gültig ist, obwohl es da steht!
Das ist richtig. Im Mietrecht gibt es eine ganze Menge an Regeln (§§ 535 ff BGB), von denen vertraglich nicht abgewichen werden darf. Dazu kommt noch eine ausgiebige Rechtsprechung.
Das von dir angesprochene Rechtsgebiet ist meines Wissens noch nicht so durchgeregelt. Und mir ist kein Gesetz bekannt, dass Form und Bedingung einer Kündigung in diesem Bereich regelt. Dann gilt das Motto: Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.