Einzugsermächtigung gekündigt

Wenn man per Mail eine Bestätigung von einer Kündigung (fristlos) bekommt, darf dann noch von einem Konto abgebucht werden?
Einzugsermächtigung wurde bei der Kündigung widerrufen!
Und wenn man kurze Zeit später Post bekommt, wo der der Vertrag erst 2 Monate später ausläuft, darf dann noch abgebucht werden?
Welche Form ist richtig? Die erste per Mail oder die, die später per Post kam?

Ich glaube hier eher nicht, dass deine fristlose Kündigung bestätigt wurden, sondern eher der Erhalt deiner Mail.

Das ist schon mal ein großer Unterschied.

Wenn aber die EZE zu sofort gekündigt wird, sollte dieses auch entsprechend umgesetzt werden.

Natürlich kommt es aber auch auf die Formulierung dabei an, die mir hier nicht bekannt ist.