Wenn man per Mail eine Bestätigung von einer Kündigung (fristlos) bekommt, darf dann noch von einem Konto abgebucht werden?
Einzugsermächtigung wurde bei der Kündigung widerrufen!
Und wenn man kurze Zeit später Post bekommt, wo der der Vertrag erst 2 Monate später ausläuft, darf dann noch abgebucht werden?
Welche Form ist richtig? Die erste per Mail oder die, die später per Post kam?
Auch ein nettes Hallo,
eine fristlose Kündigung kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, denn eine fristlose Kündigung ist i.d.R. eine Verletzung vertraglicher Vereinbarungen.
Da allerdings nicht geschrieben ist, was da fristlos gekündigt wurde, Dienstleistungsvertrag oder Ratenzahlungen etc. kann nicht näher darauf eingegangen werden.
Mit Widerruf der Einzugsermächtigung darf nicht mehr abgebucht werden, allerdings braucht es ein paar Tage, bis die Einzugsermächtigung bei dem Unternehmen aus den Unterlagen gestrichen wird.
Ob der Vertrag per Mail oder ob zwingend eine Schriftform vereinbart wurde, ergibt sich aus dem Vertrag, was hier nicht bekannt ist.
si
wie begründest du den, das ein firma sich zeit lassen darf um den entzug der einzugsermächtigung um zu setzen? ab dem punkt des zugangs darf sie nichr mehr einziehen, die verwaltung ist ihr problem…
hth