Einzugsermächtigung - Konto erloschen - was nun?

Wir hatten gestern Abend folgende Diskussion:

Was kann man tun wenn:
Ist eine Einzugsermächtigung erteilt und wird in Anspruch genommen und mit der Begründung: Das Konto für diese EZE ist erloschen" zurückgewiesen.

  • den Gläubiger verhauen - nicht ganz ernst gemeint
  • Anzeige erstatten
  • Mahnbescheid mit Anhang der Einzugsermächtigung
    oder was?

Gibt es da eine Handhabe?

Vielen Dank für gute Hinweise!
Gaby

  • Anzeige erstatten

Weswegen ? Was soll der Straftatbestand sein ?

  • Mahnbescheid mit Anhang der Einzugsermächtigung oder was?

Wie wärs mit Zahlungserinnerung ?

Gibt es da eine Handhabe?

Vielleicht reicht eine einfache Kontaktaufnahme mit Anfrage zum neuen Konto beim Zahlungspflichtigen.

  • Anzeige erstatten

Weswegen ? Was soll der Straftatbestand sein ?

Da geht man doch davon aus, dass jeder weiß, welches Konto er hat, bei einem Konto was es nicht gibt, gingen wir von Betrug aus. Damit erübrigen sich die weiteren Maßnahmen - Kontakt aufnehmen und Zahlungserinnerung - oder?

  • Mahnbescheid mit Anhang der Einzugsermächtigung oder was?

Wie wärs mit Zahlungserinnerung ?

Gibt es da eine Handhabe?

Vielleicht reicht eine einfache Kontaktaufnahme mit Anfrage
zum neuen Konto beim Zahlungspflichtigen.

  • Anzeige erstatten

Weswegen ? Was soll der Straftatbestand sein ?

Da geht man doch davon aus, dass jeder weiß, welches Konto er
hat,

Das vielleicht, aber ich würde nicht davon ausgehen, daß jeder weiß, wo er welche Zahlungsinformationen hinterlegt hat.

bei einem Konto was es nicht gibt, gingen wir von Betrug
aus. Damit erübrigen sich die weiteren Maßnahmen - Kontakt
aufnehmen und Zahlungserinnerung - oder?

Natürlich. Es sei denn, man will nicht unnötig sein Geld zum Fenster hinauswerfen.

Gruß
C.

Hallo!

Da geht man doch davon aus, dass jeder weiß, welches Konto :er
hat,

Deswegen sind ja auch Schreib- und Tippfehler ausgeschlossen, oder? :smile:)) Das ist mir schon einmal passiert.

Möglicherweise hat er auch die bank gewechselt und die EZE völlig vergessen - auch das ist mir schon passiert.

Deswegen schließe ich mich dem Vorredner an:

Vielleicht reicht eine einfache Kontaktaufnahme mit Anfrage
zum neuen Konto beim Zahlungspflichtigen.

Gruß,
Max

1 „Gefällt mir“

Da geht man doch davon aus, dass jeder weiß, welches Konto er
hat, bei einem Konto was es nicht gibt, gingen wir von Betrug aus.

Da irrt Ihr. Bei „Konto erloschen“ hat es das Konto gegeben, sonst wäre die Meldung der Bank „Konto unbekannt“. Und Änderung der Kontoverbindung ist etwas völlig normales.

Damit erübrigen sich die weiteren Maßnahmen - Kontakt
aufnehmen und Zahlungserinnerung - oder?

Wenn man die akktuelle Kontoverbindung des Kunden haben möchte, hielte ich diese maßnahmen für angemessener als einen Mahnbescheid.

Hey,

da scheinbar der Kunde die Bankverbindung gewechselt hat, wie wäre es mit einer Mahnung und der gleichzeitigen Übersendung eines neuen Lastschriftauftrages?

Ein Kontowechsel ist normal und nicht jeder Kontowechsler führt schon ein paar Jahre eine Tabelle, welche Lastschriften von seinem Konto abgebucht werden. Normalerweise lässt man zwar sein altes & neues Konto eine Zeit lang parallel laufen, aber wenn dann jemand abbucht, der vor X Jahren einen Lastschriftauftrag bekommen hat und bei dem seit Y Jahren das erste Mal wieder bestellt wird, kann es schon mal vorkommen, daß die Änderung der Bankdaten vergessen wird. Sollte nicht sein, passiert aber.

Also beruhig dich erst einmal, denk mal nach, wie du in einer solchen Situation arbeitest und dann nimm mal freundlichen Kontakt auf.

Gruss,
Julia

Hallo,

ich finde es einfach grandios, wie hier zunehmend aus ganz üblichen, lässlichen kleinen Fehlern, Problemen, Schwierigkeiten, … angeblich vorsätzlich begangene Straftaten konstruiert werden. Liegt das eigentlich daran dass der Laden hier zunehmend Werbung im Fernsehen für bildungsferne Schichten betreibt?

Also an deiner Stelle würde ich gleich die 110 anrufen. Wer schon so kriminell ist, dass seine Kontonummer nicht stimmt, der ist sicher auch bewaffnet, und dann sollte man den Gutesten besser gleich mit einem SEK aus der Bude holen.

Nur gut, dass die Kassenführerin meines kleinen Dorfvereins noch etwas realitätsnäher eingestellt ist, und letzte Woche angerufen hat, als der Einzug des Jahresbeitrags scheiterte. Da konnten wir aufklären, dass sich unser Konto nicht verändert hat, aber beim OCR vom handschriftlich ausgefüllten Lastschriftbeleg leider dieses Jahr ein Fehler passiert ist. Boah was bin ich doch für ein Schwerkrimineller.

Sorry für die deutlichen Worte, aber bevor man solch vollkommen unhaltbaren und durch nichts belegte massive Vorwürfe erhebt, sollte man einfach mal den gesunden Menschenverstand einschalten, und davon ausgehen, dass es 99 Möglichkeiten gibt, die nichts mit vorsätzlicher Strafbarkeit zu tun haben, und nur eine, die weitere Maßnahmen erfordert.

BTW: Ich arbeite gerade in einem Projekt, bei dem es viele Bankeinzüge gibt. Um Tippfehler - und vorsätzliche Falschangaben - zu erschweren wird hier eine Software eingesetzt, die jede Bankverbindungn nach gewissen Plausibilitäten testet und ggf. sofort zurückweist. Im Übrigen ist hier eine ganze Abteilung mit problematischen Kundeneingaben beschäftigt. Und da man sich seine Kunden warm halten will, wird da niemand gleich mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen konfrontiert, sondern man ruft an, und fragt höflich nach. Wie gesagt, dabei ergibt sich in rund 99% der Fälle, dass es einfach nur ein Vertipper o.ä. war.

Ach ja: Wer ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein!

Gruß vom Wiz

2 „Gefällt mir“