ich wollte meinen Stromanbieter wechseln und habe zu diesem Zweck einen Vertrag unterschrieben und auch eine entsprechende Einzugsermaechstigung erteilt.
Nun hat die Fa. Zeus AG im Februar und Maerz fleissig abgebucht, obwohl sie, wie sich im Nachhinein herrausstellte, kein gueltiger Zuliefervertrag vorlag. Eine Rueckueberweisung ist bis heute nicht erfolgt (trotz mehrmaligem Anruf).
Meine Frage:
Ist der Straftatbestand des Betruges erfuellt?
Kann ich Strafanzeige stellen?
Kann ich sofort Rueckbuchen lassen?
Muss ich erst die Einzugsermaechtigung widerrufen?
Bedeutet die Einzugsermaechtigung, dass sich der Vertragspartner ohne Lieferung bedienen kann?
Wie geht man weiter vor?
Was sind die Voraussetzungen um Vollstreckung beantragen?
ich wollte meinen Stromanbieter wechseln
und habe zu diesem Zweck einen Vertrag
unterschrieben und auch eine
entsprechende Einzugsermaechstigung
erteilt.
Nun hat die Fa. Zeus AG im Februar und
Maerz fleissig abgebucht, obwohl sie, wie
sich im Nachhinein herrausstellte, kein
gueltiger Zuliefervertrag vorlag. Eine
Rueckueberweisung ist bis heute nicht
erfolgt (trotz mehrmaligem Anruf).
Meine Frage:
Ist der Straftatbestand des Betruges
erfuellt?
Kann ich Strafanzeige stellen?
Ist alles wissentlich passiert dann ja, ansonsten lohnt es net
Kann ich sofort Rueckbuchen lassen?
Muss ich erst die Einzugsermaechtigung
widerrufen?
Rückbuchungen kannst du sofort veranlassen. Solltest Dich aber beeilen, da die Banken dies nur über einen begrenzten Zeitraum machen
Bedeutet die Einzugsermaechtigung, dass
sich der Vertragspartner ohne Lieferung
bedienen kann?
War ne rhetorische Frage nehme ich an ;o))
Wie geht man weiter vor?
Was sind die Voraussetzungen um
Vollstreckung beantragen?
Ach herrje… für ne Vollstreckung bräuchtest du denke ich erstmal ein entsprechendes Urteil…
Ich denke, du solltest einfach versuchen die Abbuchungen zu stornieren. Wenn dies klappt besteht ja kein Grund noch etwas zu unternehmen ;o))
Die Einzugsermächtigung solltest du natürlich widerrufen und dies auch der Bank mitteilen (dann wäre die mit in der Haftung , falls weiter abgebucht wird)
Abbuchungen vom Konto per Einzugsermächtigung kann man binnen 6 Wochen ohne Angabe von Gründen bei der kontoführenden Bank widerrufen. März dürfte also noch klappen, Februar wohl nicht mehr. Hier hilft nur noch die Rückzahlung mit Fristsetzung anzumahnen. Ist das erfolglos, kann man ggf. Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragen.