Hallo,
ich hätte mal eine Frage zu einem Fall.
Es gibt Vermieter A (z.B eine Wohnungsbaugesellschaft bzw. halt eine größere Firma die Wohnungen vermietet) und einen Mieter B (eine Privatperson).
Mieter B kündigte 2006 die Wohnung fristgerecht und ist auch ausgezogen. Nun kommen ja die Betriebskostenabrechnungen immer erst über ein Jahr später. Darf der Vermieter A einfach dann den geforderten Betrag wenn der Mieter B etwas nachzahlen muss von dem seinen Konto abbuchen? Weil wenn der Mietvertrag gekündigt ist müsste ja auch die Einzugsermächtigung erloschen sein oder?
Vielen Dank für Hilfe
Gruß Bine