Einzugsermächtigung noch gültig?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage zu einem Fall.

Es gibt Vermieter A (z.B eine Wohnungsbaugesellschaft bzw. halt eine größere Firma die Wohnungen vermietet) und einen Mieter B (eine Privatperson).

Mieter B kündigte 2006 die Wohnung fristgerecht und ist auch ausgezogen. Nun kommen ja die Betriebskostenabrechnungen immer erst über ein Jahr später. Darf der Vermieter A einfach dann den geforderten Betrag wenn der Mieter B etwas nachzahlen muss von dem seinen Konto abbuchen? Weil wenn der Mietvertrag gekündigt ist müsste ja auch die Einzugsermächtigung erloschen sein oder?

Vielen Dank für Hilfe

Gruß Bine

Hallo Bine,

derlei Einzugsermächtigungen enthalten i.d.R. keine zeitliche Begrenzung oder Bedingungen. Eine Einzugsermächtigung für Miete und Nebenkosten wäre auch zu Recht weiterhin gültig, wenn derlei Zahlungen noch ausstehen.

Man kann natürlich die Einzugsermächtigung ausdrücklich zurück nehmen. Im Falle einer unberechtigten Abbuchung kann man zudem die Summe binnen 6 Wochen stornieren lassen.

Gruß!

Horst