Hallo,
wenn man sich bei so einem Verein per Mausklick anmelden kann, inclusiv Erteilung einer Einzugsermächtigung, ohne irgendeine Unterschrift, ist das dann wirksam? Da könnte sich doch jedes kleine Kind anmelden.
Und wenn das bei der Kündigung dann nicht mehr geht, sondern nur schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift, können die das so machen?
Danke
Hallo,
wenn man sich bei so einem Verein per Mausklick anmelden kann,
inclusiv Erteilung einer Einzugsermächtigung, ohne irgendeine
Unterschrift, ist das dann wirksam?
Ja. Und das ist nicht nur bei „deinem Verein“ sein, sondern auch bei fast jedem Onlineshop. Ich kann bei Amazon etc. auch per Lastschrift bestellen, ohne irgendwo unterschrieben zu haben.
Da könnte sich doch jedes
kleine Kind anmelden.
wenn es ein Konto hat, warum nicht?
Und früher gab’s das ja wohl auch schon, siehe Bestellung per Katalog (über Telefon) oder ähnliches.
Da könnte sich doch jedes
kleine Kind anmelden.
wenn es ein Konto hat, warum nicht?
Eben, wobei natürlich durch den Minderjährigenschutz des BGB erhebliche Einschränkungen gelten.
Levay
Hi,
wenn man sich bei so einem Verein per Mausklick anmelden kann,
inclusiv Erteilung einer Einzugsermächtigung, ohne irgendeine
Unterschrift, ist das dann wirksam? Da könnte sich doch jedes
kleine Kind anmelden.
vor allem könnte jedes Kind die Frage besser stellen. Worum gehts denn genau? Fünfjährige Mitgliedschaft im Golfclub mit monatlichen Beiträgen von 250 Euro oder einmalige Bestellung bei Amazon für 20 Euro?
Gruß,
Christian
wenn man sich bei so einem Verein per Mausklick anmelden kann,
inclusiv Erteilung einer Einzugsermächtigung, ohne irgendeine
Unterschrift, ist das dann wirksam?
Ja. Und das ist nicht nur bei „deinem Verein“ sein, sondern
auch bei fast jedem Onlineshop. Ich kann bei Amazon etc. auch
per Lastschrift bestellen, ohne irgendwo unterschrieben zu
haben.
Ich kann auch mit 120 Euro durch die Stadt brettern. Kann man daraus ableiten, daß das auch erlaubt ist?
Gruß,
Christian
wenn man sich bei so einem Verein per Mausklick anmelden kann,
inclusiv Erteilung einer Einzugsermächtigung, ohne irgendeine
Unterschrift, ist das dann wirksam?
Ja. Und das ist nicht nur bei „deinem Verein“ sein, sondern
auch bei fast jedem Onlineshop. Ich kann bei Amazon etc. auch
per Lastschrift bestellen, ohne irgendwo unterschrieben zu
haben.
Ich kann auch mit 120 Euro durch die Stadt brettern.
Kann man daraus ableiten, daß das auch erlaubt ist?
Ich kann das nicht, da hätte ich zuviel Angst 
Aber wenn das nicht erlaubt wäre, dann hätte man dem doch schon längst den Riegel vorgeschoben oder nicht?
Ich kann auch mit 120 Euro durch die Stadt brettern.
Kann man daraus ableiten, daß das auch erlaubt ist?
Ich kann das nicht, da hätte ich zuviel Angst 
Aber wenn das nicht erlaubt wäre, dann hätte man dem doch
schon längst den Riegel vorgeschoben oder nicht?
Deine Naivität möchte ich haben.
Drogenandel ist auch nicht erlaubt: Riegel vorschieben, und schon gibt´s das nicht mehr - wunderbar.
Ich frage mich nur, wo die Jungs und Mädels im Stadtpark dann alle ihr Zeug herkriegen.
Ciao, Wotan
Ich kann auch mit 120 Euro durch die Stadt brettern.
Kann man daraus ableiten, daß das auch erlaubt ist?
Ich kann das nicht, da hätte ich zuviel Angst 
Aber wenn das nicht erlaubt wäre, dann hätte man dem doch
schon längst den Riegel vorgeschoben oder nicht?
Jein. Die Rechtslage bei Lastschriften ist ausgesprochen verzwickt. Es bestehen Rechtsverhältnisse zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem, zwischen den Banken untereinander, zwischen den Banken und ihren jeweiligen Kunden und diese Rechtsverhältnisse sind teilweise vertraglicher und teilweise gesetzlicher Natur. Alles in allem ist die Sache relativ unüberschaubar, wobei ich mit einer entscheidenden Frage immer noch nicht weiter bin: Spricht eigentlich überhaupt eine gesetzliche Vorschrift dagegen, daß ein Verkäufer bei einem Kunden einen Betrag von X abbucht, ohne über eine Einzugsermächtigung zu verfügen?
Wir werden sehen…
Gruß,
Christian
vor allem könnte jedes Kind die Frage besser stellen. Worum
gehts denn genau? Fünfjährige Mitgliedschaft im Golfclub mit
monatlichen Beiträgen von 250 Euro oder einmalige Bestellung
bei Amazon für 20 Euro?
Gruß,
Christian
Hi,
genau das wollte ich hier nicht so genau schreiben. Es handelt sich aber nicht um eine einmalige Bestellung, darum habe ich auch Verein geschrieben.
Gruß
-))