Ich habe meinen Vertrag mit dem Fitness-Studio fristlos gekündigt, da es (wohl im Zuge der Euro-Umstellung) eine Preiserhöhung gegeben hat, die nicht angekündigt wurde (weder in Form von Aushängen, Brief, etc.).
Nun bucht man mir regelmäßig weiterhin Geld vom Konto ab, welches ich immer wieder von der Bank „zurückholen“ lasse. In diesem Monat jedoch hat mir das Studio kurz darauf wieder den Betrag (+ Gebühren) abgebucht.
Wie komm ich aus der Sache raus? Reicht es, wenn ich dem Studio einfach einen Widerruf für die Einzugsermächtigung schicke und diese dann bei der Bank vorlege?
Ich habe meinen Vertrag mit dem Fitness-Studio fristlos
gekündigt, da es (wohl im Zuge der Euro-Umstellung) eine
Preiserhöhung gegeben hat, die nicht angekündigt wurde (weder
in Form von Aushängen, Brief, etc.).
Nun bucht man mir regelmäßig weiterhin Geld vom Konto ab,
welches ich immer wieder von der Bank „zurückholen“ lasse. In
diesem Monat jedoch hat mir das Studio kurz darauf wieder den
Betrag (+ Gebühren) abgebucht.
Wie komm ich aus der Sache raus? Reicht es, wenn ich dem
Studio einfach einen Widerruf für die Einzugsermächtigung
schicke und diese dann bei der Bank vorlege?
Hallo Katja,
bei der Bank kannst Du_immer_innerhalb von 6 Wochen per Bankeinzugsermächtigung abgebuchte Beträge zurückbuchen lassen, sogar ohne besondere Begründung.
Natürlich entstehen dann einige Euro Kosten für die Rimesse, wie die Banken diese Rückbuchung nennen.
Teil Deiner Bank mit, daß Du Abbuchungen von diesem Fitneßstudio nicht mehr akzeptierst, dann werden diese gar nicht erst ausgeführt und somit entstehen keine weiteren Kosten.
So wie sich das Fitneßstudio momentan verhält, würde es wohl trotz Widerruf der Abbuchungsgenehmigung noch abbuchen, ziehe diese trotzdem schriftlich zurück.
Wenn die allerdings merken, daß die Bank die Abbuchungsaufträge gar nicht erst annimmt, werden sie auch keine mehr einreichen.
Allerdings wirst Du von deren Rechtsanwalt hören, da offensichtlich Deine fristlose Kündigung nicht akzeptiert wurde. Ob diese rechtens war, vermag ich nicht zu beurteilen.
Bei der Bank wirst du vermutlich nichts erreichen, da diese einzugsermächtigungen im Regelfalle nicht überprüfen!
Du mußt dem Fittnessstudio die Einzugsermächtigung schriftlich entziehen. Mache deutlich, daß du im Falle weiterer Abbuchungen strafrechtliche Schritte gegen das Studio einleitest!
Natürlich entstehen dann einige Euro Kosten für die Rimesse,
wie die Banken diese Rückbuchung nennen.
[schnipp]
…, die aber der Abbucher trägt. Spätestens wenn er in seinem Kontoauszug die Stornogebühren sieht, sollte er sich mal um den Sachverhalt kümmern. Meine Bank berrechnete ca. 20 DM dafür.
…, die aber der Abbucher trägt. Spätestens wenn er in seinem
Kontoauszug die Stornogebühren sieht, sollte er sich mal um
den Sachverhalt kümmern. Meine Bank berrechnete ca. 20 DM
dafür.
so teuer ist das jetzt? Hab mit sowas jahrelang nix mehr zu tun gehabt.
Na ja, umso wichtiger, daß Katja die Kosten nicht ins „uferlose“ laufen läßt. Die Rechtslage ist ja wohl strittig? Wenn Katjas fristlose Kündigung nicht rechtens war, ist sie wohl selber dran, die Gebühren zu bezahlen?
Es macht aber eh keinen Sinn, solche kosten entstehen zu lassen. Da reibt sich dann die Bank die Hände, wenn sie pro Buchung 20,–DM Umsatz macht. Leichter kann man sein Geld wohl nicht verdienen.
Gruß
Easy
der immer noch nicht über die Höhe der Gebühr weg kommt
ich bin mir nicht ganz sicher, ob Deine Kündigung rechtens war, das wäre wohl im Einzelfall zu beurteilen und kann nicht pauschalisiert werden. Was die Abbuchungen abgeht, so würde ich darauf abstellen, daß die anfallenden Gebühren niemals von Dir übernommen werden; meine Logik ist die folgende:
Selbst wenn Deine Kündigung nicht wirksam sein sollte, die Einzugsermächtigung hast Du entzogen. Wenn die trotzdem abbuchen, entsteht ihnen ein Schaden aus eigenem Fehlverhalten, sie durften ja gar nicht abbuchen. Ich glaube nicht, daß ein Gericht Dir dann noch die Kosten auferlegen würde, denn … tja … Du hast ja widerrufen.