Einzugsermächtigung widerrufen,trotzdem Bankeinzug

Wie ist der Rechtsstand bei folgendem Beispiel:
Person A widerruft eine Einzugsermächtigung.
Firma B bucht trotz diesem Widerrufs Gebühren ab, weil der Abbuchungsauftrag bei der Bank VOR (1 Woche) dem Widerruf eingegangen ist. Firma B erhält also den Widerruf und lässt den bereits eingereichten Auftrag laufen. Es vergeht seit dem Widerruf eine weitere Woche, bis die Gebühr letztendlich abgebucht wird.

Da der Widerruf VOR der eigentlichen Abbuchung getätigt worden ist (nämlich 1 Woche), bestand hier das Recht der Firma B die Gebühr abzubuchen?
Kann Firma B Kosten für die Rückbuchung verlangen? Argumentation ist: Da die Aufträge VOR dem Widerruf an die Bank gegangen sind, konnte dies nicht rückgängig gemacht werden.

Hallo,

Deine Angaben sind ziemlich widersprüchlich. Handelt es sich denn nun um eine Einzugsermächtigung oder um einen Abbuchungsauftrag? Du verwendest beide Begriffe, doch gerade in Deiner Frage unterscheiden sie sich ganz erheblich. Wenn Du nämlich eine Einzugsermächtigung erteilt hast, kannst Du einfach zur Bank gehen und Dir das Geld wieder zurückbuchen lassen, bei einem Abbuchungsauftrag geht das nicht.

Gruß Ebi

Den „ABBUCHUNGSAUFTRAG“ hat die Firma bei der Bank gestellt, um das Geld einzuziehen. Die Firma hat natürlich eine Einzugsermächtigung gehabt, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo sie diesen „Abbuchungsauftrag“ bei der Bank gestellt hat.
Vielleicht gibt es eine genaue Definition von einem Abbuchungsauftrag, den ich nicht kenne. Das, was ich meine, ist der Auftrag bei der Bank.

Das man die Abbuchung zurückweisen kann, weiß ich. Es geht dann aber um die Gebühren, die die Firma dann geltend machen will.