Frieda Fleißig möchte die Monatsgebühren für Ihre Nachhilfeschule wenn möglich per Einzugsermächtigung einziehen.
Dazu muss der Kunde die Genehmigung geben - soweit klar.
Aber was muss Frieda tun? Genügt es, dass die die Einzugsermächtigung ihrer Bank gibt?
Wird das eingezogene Geld aufs Girokonto gebucht? Benötigt sie dazu ein besonderes Konto?
Muss in dr Einzugserächtigung ein Datum genannt sein, zu dem das Geld eingezogen wird?
Und was passiert, wenn das Kundenkonto an dem entsprechenden Datum nicht gedeckt ist?
Frieda Fleißig möchte die Monatsgebühren für Ihre
Nachhilfeschule wenn möglich per Einzugsermächtigung
einziehen.
Dazu muss der Kunde die Genehmigung geben - soweit klar.
Aber was muss Frieda tun? Genügt es, dass die die
Einzugsermächtigung ihrer Bank gibt?
Frieda muss mit ihrer Bank vereinbaren, dass sie Lastschriften durchführen darf. Wahrscheinlich braucht sie dafür ein Firmenkonto. Die Einzugsermächtigung bleibt bei Frieda, und Frieda gibt auch den Auftrag zum Bankeinzug, zum Beispiel per Onlinebanking.
Muss in dr Einzugserächtigung ein Datum genannt sein, zu dem
das Geld eingezogen wird?
Das ergibt sich normalerweise aus der Vereinbarung mit dem Kunden, zum Beispiel einem Vertrag.
Und was passiert, wenn das Kundenkonto an dem entsprechenden
Datum nicht gedeckt ist?
Dann wird der Auftrag nicht ausgeführt, und je nach Bank zahlt Frieda eine Gebühr. Deshalb sollte mit dem Kunden vereinbart werden, dass der auch eine Gebühr zahlt, wenn sein Konto nicht gedeckt ist.