Einzugsermächtigung

Hallo
unter welchen Umständen kann eine Firma (in diesem Fall ein Verlag) mir Geld vom Konto abbuchen? Ich hatte denen zwar meine Kontoverbindung gegeben, aber nichts unterschrieben (ging auch nicht weil es eine Bestellung via Internet war), dass ich die Ermächtige, abzubuchen, was sie dann aber trotzdem getan haben…
(die wollten die Verbindung, um sicherzugehen, dass es sich nicht um eine gefakte Bestellung handelt)

Danke für eure Antworten…

Warum gibst du denn deine BV an ???
Als Lieferant gehe ich davon aus, daß der Kunde eine Abbuchung wünscht. Sollte es sich um ein Mißverständnis handeln, setzt dich bitte erst mit der Firma in Verbindung, bevor du die Abbuchung widerrufst. Das spart nämlich Rücklastschriftgebühren. Sollte das bereits zu spät sein, würdest du bei uns nur noch gegen Vorkasse beliefert, wenn überhaupt noch. Gefakte Bestellung, lächerlich, ne BV kann man sich auch ausdenken.

:Hallo

unter welchen Umständen kann eine Firma
(in diesem Fall ein Verlag) mir Geld vom
Konto abbuchen? Ich hatte denen zwar
meine Kontoverbindung gegeben, aber
nichts unterschrieben (ging auch nicht
weil es eine Bestellung via Internet
war), dass ich die Ermächtige,
abzubuchen, was sie dann aber trotzdem
getan haben…
(die wollten die Verbindung, um
sicherzugehen, dass es sich nicht um eine
gefakte Bestellung handelt)

Danke für eure Antworten…

bei inetshopping ist es üblich ohne Unterschrift mit Angabe der Bv zu bestellen.

Hi!

Wo ist denn das Problem?!? Du hast doch bestellt und mußt dementsprechend bezahlen, oder?!? Welche Zahlungsart war denn abgemacht?!? Warum stört dich das die - was ja auch am einfachsten für beide Seiten ist - den Betrag abgebucht haben?

Bernd

Hi,

frag mal bei Deiner Bank nach, warum die eine nicht unterschriebene Einzugsermächtigung eingelöst haben. Als ich mal via Internet etwas bestellt hatte, kam von meiner Bank ein Bestätigungsbrief, den ich unterschrieben an die Bank zurückzusenden hatte. Vorher hat sie die Abbuchung nicht durchgeführt. Du kannst Deinen Kundenbetreuer auffordern, in Zukunft nur unterschriebene Einzugsermächtigungen durchzuführen. (Ausnahme ist natürlich das Bezahlen mit der EC Karte)

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Hi!

Wo ist denn das Problem?!?

Ich gehe normalerweise nicht davon aus, dass man mir einfach Geld vom Konto abbucht, wenn ich a. keine Ermächtigung erteilt habe, b. die Bestellung (hier ein Probeabo) umgehend storniert habe, da mich dass entsprechende Produkt nicht überzeugt hat…

Du hast doch

bestellt und mußt dementsprechend
bezahlen, oder?!?

Wenn ich ein kostenloses Probebao bestelle, mich gegen den Übergang in ein reguläres Abo entscheide, dann muß ich nicht bezahlen

Welche Zahlungsart war

denn abgemacht?!?#

Keine, aber hätte ich das Abo weiterlaufen lassen, hätte ich natürlich eine Einzugsermächtigung erteilt…

Warum stört dich das

die - was ja auch am einfachsten für
beide Seiten ist - den Betrag abgebucht
haben?

Bernd

Eine Einzugsermächtigung muß natürlich zuvor erteilt sein. Die Firma darf nicht davon ausgehen, daß Du mit der Abbuchung einverstanden bist. Bezahlen mußt Du natürlich trotzdem, und zwar auf dem vereinbarten Wege (s. z.B. die AGB). Wenn eine unberechtigte Abbuchung erfolgte, solltest Du sie binnen 6 Wochen bei der Bank stornieren (je eher, desto besser). Es ist bei den Banken üblich, bei kleineren Beträge nicht nachzuprüfen (je nach Bank ist die Grenze z.B. 2000 DM oft auch höher).

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