Kann mir mal jemand erklären, warum man nachdem man eine Einzugsermächtigung widerrufen hat, jedesmal zur Bank gehen muss, um dort persönlich eine Unterschrift zur Rückbuchung zu leisten?
Obwohl ich den Aufwand nicht komplett abschätzen kann, könnte ich mir doch vorstellen, dass es Möglichkeiten gibt so etwas wie eine „Spam-Liste“ zu erstellen auf der man z.B. Firmen auflistet, denen man die Ermächtigung entzogen oder gar nicht erst erteilt hat. Dazu z.B. einmal eine Unterschrift zu leisten wäre sicher ebenfalls machbar.
Es ist ja heute mittlerweile für Arbeitnehmer schon recht schwierig während der Öffnungszeiten zur Bank zu kommen: Morgens zu spät geöffnet, Mittags wird geschlossen, Nachmittags zu früh zu.
der Aufwand ist sicherlich sehr hoch und steht nicht im Verhaeltnis zu der Anzahl der Lastschriften, denen widersprochen wird.
Es ist ja heute mittlerweile für Arbeitnehmer schon recht
schwierig während der Öffnungszeiten zur Bank zu kommen:
Morgens zu spät geöffnet, Mittags wird geschlossen,
Nachmittags zu früh zu.
Frage einfach einmal bei der Bank nach, ob der Widerspruch nicht auch telefonisch oder per Mail machbar ist.
der Aufwand ist sicherlich sehr hoch und steht nicht im
Verhaeltnis zu der Anzahl der Lastschriften, denen
widersprochen wird.
Na, im Verhältnis zur Anzahl meiner sicherlich nicht (Gott sei Dank). Allerdings kann ich mir schon vorstellen das insgesamt einiges anfällt. Aber wer will heute schon noch in seine Kundschaft investieren, gerade von den Banken.
Frage einfach einmal bei der Bank nach, ob der Widerspruch
nicht auch telefonisch oder per Mail machbar ist.
Danke für den Tipp, aber selbstverständlich habe ich das längst getan. Nein, nein, nein geht nicht.
Kann mir mal jemand erklären, warum man nachdem man eine
Einzugsermächtigung widerrufen hat, jedesmal zur Bank gehen
muss, um dort persönlich eine Unterschrift zur Rückbuchung zu
leisten?
dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, außer daß das aus internen Gründen (Dokumentation) so gefordert wird)
Obwohl ich den Aufwand nicht komplett abschätzen kann, könnte
ich mir doch vorstellen, dass es Möglichkeiten gibt so etwas
wie eine „Spam-Liste“ zu erstellen auf der man z.B. Firmen
auflistet, denen man die Ermächtigung entzogen oder gar nicht
erst erteilt hat.
Weil die Zahlstelle (Institut des Zahlungspflichtigen) verpflichtet ist, die Buchung durchzuführen. Ob eine Einzugsermächtigung vorliegt oder nicht, wird von ihr auch nicht geprüft.
Es ist ja heute mittlerweile für Arbeitnehmer schon recht
schwierig während der Öffnungszeiten zur Bank zu kommen:
Morgens zu spät geöffnet, Mittags wird geschlossen,
Nachmittags zu früh zu.
Im Notfall schreibst Du ein Zettelchen und wirfst diesen in den Briefkasten. Deine Unterschrift ist ja bei der Kontoführung hinterlegt.
Kann mir mal jemand erklären, warum man nachdem man eine
Einzugsermächtigung widerrufen hat, jedesmal zur Bank gehen
muss, um dort persönlich eine Unterschrift zur Rückbuchung zu
leisten?
Danke erst mal für die Anregungen. Hauptsächlich habe ich die Lücke in meiner Gedankenkette gesucht und sie durch eure Beiträge auch gefunden.
Jetzt habe ich noch mal mit meiner Bank telefoniert und folgende Auskunft erhalten:
Über Online-Banking kann man einen sog. freien Auftrag zur Rückbuchung solcher Lastschriften erstellen.
Es gibt allerdings keine Funktion „Storno von Lastschriften“. Die Bank will jetzt aber mal prüfen, ob so eine Funktion beim nächsten Update nicht mal eingerichtet werden kann oder ob bereits Gründe dafür vorliegen warum das nicht gemacht wird. Ich habe ihr auch mitgeteilt, das andere Banken - gerade Banken die nur online tätig sind - natürlich so machen.
Die Dame die jetzt mit mir gesprochen hat, hat mir auch erstmals die o.g. Möglichkeit geschildert und auch die Möglichkeit ein Fax einzureichen (da meine Unterschrift ja hinterlegt ist). Warum mir die anderen drei oder vier Mitarbeiter dies alles nicht mitteilten, wusste sie natürlich auch nicht.