wie geht das rechtlich mit einer einzugsermächtigung? wenn der käufer sich vor einer bestellung zuerst mit allen persönlichen daten anmelden muss, ihm erst nach bestätigung [damit die mail-adresse auch korrekt war] das passwort zugesand wird, ist es dann möglich, dass der shopbetreiber berechtigt ist geld von dem angegebenen konto abzubuchen? … oder geht es wirklich nur, dass der käufer sich umständlich noch ein formular ausdrucken muss und dies per post oder fax unterschrieben abschicken muss?
na ja, umständlich ist das nicht. Eine Einzugsermächtigung ist absolut erforderlich, damit der Berechtigte der bezogenen Bank eine Lastschrift vorlegen darf und der Betrag abgebucht wird.
Die Einzugsermächtigung muß schriftlich erfolgen.
Deshalb sehe ich kaum eine Alternative dazu.
Du kannst die Einzugsermächtigung aber online erteilen, und zwar integriert in der Anmeldung. Da sehe ich kein Problem. Es ist also nicht erforderlich, ein besonderes Formular auszufüllen.