Einzugsermöchtigung Verein

Hallo,

ich bin seit 2 Jahren im Vorstand eines Kulturvereins. Wir sind gemeinnützig und beim Amtsgericht eingetragen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 60€ im Jahr. Jedoch zahlen die Mitglieder sehr unregelmäßig. Der eine zu Beginn des jahres, der andere mitten im Jahr und welche erst Ende des Jahres. Dadurch ist es schwierig einen Überlick zu bekommen, wer gezahlt hat und wer noch nicht gezahlt hat. Auch ein großer Aufwand dies nachzuvollziehen.

Ich möchte bei uns die Einzugsermächtigung einführen, die die Mitglieder ausfüllen und unterschreiben sollen. Leider möchten dies manche nicht, da gesagt wird, dass eine Einzugsermächtigung kompliziert wäre und im Verein nicht funktioniert.
Ist dies wirklich kompliziert einzuführen?
Was muss ich dabei beachten?
Kostet die Einführung was?
Welche Schritte muss ich angehen?
Was passiert, wenn eine Rücklastschrift erfolgt, falls das konto eines Mitglieds nicht gedeckt ist?

Ein Formular zur Einzugsermächtigung habe ich bereits aus dem Netz heruntergeladen.

So viele Fragen, aber ich hoffe hilfreiche Antworten zu erhalten. Danke!

Gruß Karin

Hallo,
zunächst einmal sollte das alles kein Problem sein.
Die Mitglieder unterzeichnen ein Formular (Lastschrift-Einzugsermächtigung), welches du bei deiner Hausbank erhälst.
Ist dieses unterschrieben, kann der Verein in einem bestimmten Rythmus (in deinem Fall 60,00€ pro Jahr) einziehen.

Falls die Mitglieder Angst haben, dass der Verein fälschlich etwas einzieht, kann man dies mündlich klären und notfalls kann das Mitglied die Buchung bei der Bank wiederrufen, was jedoch Kosten für den Verein verursacht, die er dem Mitglied wiederum in Rechnung stellen kann.

Ist dies wirklich kompliziert einzuführen?

  • Nein. Jedes Mitglied unterzeichnet seine Einzugsermächtigung und dies wird mit entsprechendem Informationsblatt über Betrag und Rythmus in der Bank abgegeben, die alles weitere einstellen.

Was muss ich dabei beachten?

  • Nichts weiter eigentlich…

Kostet die Einführung was?

  • Von Bank zu Bank ist es unterschiedlich und kommt häufig auf Kontomodelle an. Da es ein gemeinnütziger Verein ist, vermute ich, dass es nichts kosten sollte. Trotzdem vorher mit der Hausbank abklären!

Welche Schritte muss ich angehen?

  • Mit Hausbank sprechen; Formulare erhalten; unterzeichnen lassen und ausfüllen; abgeben

Was passiert, wenn eine Rücklastschrift erfolgt, falls das konto eines Mitglieds nicht gedeckt ist?

  • Wie oben bereits erwähnt entstehen Kosten, die dem Mitglied in Rechnung gestellt werden können.

Alternativ kann man den Mitgliederun auch zu einem jährlichen Dauerauftrag von 60,00€ raten.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen!

Dieses Formular

Hi, was soll daran kompliziert sein? Die liebste Zahlungsform eines Unternehmens mit regelmäßigen und wiederkehrenden Belastungen ist die Einzugsermächtigung per Lastschrift (nicht zu verwechseln mit dem Abbuchungsauftrag!!). Von der Telekom über Premiere (Sky) bis hin zum „Aktion Mensch“ wird alles abgebucht. Alles andere ist hohles Geschwätz.

Am besten von der Bank beraten lassen, denn hier macht auch eine entsprechende Bankingsoftware Sinn, mit der das alles bequem und sicher klappt. Zu Deinen Fragen:

  • Die einmalige Einrichtung ist aufwändig: Es müssen in der Software alle Leute mit den Kontodaten erfaßt werden, hinzu kommen ihre jeweiligen Zahlungstermine (falls man überhaupt derart viele Zahlungstermine zuläßt, ich würde hier nur 1-2 anbieten wie jährlich oder halbjährlich, bei der Summe ist alles andere etwas verrückt, wer bucht denn schon 5 EUR im Monat ab??).

  • Anschließend lädt die Software die eingegebenen Zahlungsdaten zu bestimmten Terminen wieder in eine Auftragsliste („Wiedervorlage“), die dann der Bank übermittelt wird. Ab da wird es automatisch.

  • Gleichzeitig zieht sich das Programm die Kontoumsätze, wo man die erfolgten Buchungen (und auch die Rücklastschriften (w/Widerspruch, mangelnder Deckung…) sieht.

  • Frag in der Bank nach einer „Sammellastschrift“!

  • Umsätze aus Lastschriften können wieder retourniert werden (i.d.R. innerhalb weniger Werktage mangels Deckung, ansonsten wg Widerspruch des Belasteten bis meist 6 Wochen nach Quartalsabschluß. Leider nutzen auch einige (wie das Nichtzahlen von Überweisungen) solche Maßnahmen aus, um ihre Vereinskündigung oder auch Unwillen mit dem Vorstand kundzutun. Ausbaden muss es dann der Kassenwart.

-> Welche Regelung Ihr innerhalb des Vereins für säumige Zahler findet, ist von der Vereinskultur abhängig. Wenn bei Eurer Bank dadurch Kosten entstehen, dann würde ich die auch weiterreichen und ggf. noch 5 Euro Bearbeitungsentgelt draufpacken.

  • Beachten musst Du die Einhaltung des Lastschrifttextes und der genauen Vereinbarung für Sammellastschriften bei Eurer Bank. Die haben auch Muster parat, bitte nicht welche aus dem Inet benutzen, da sie auch leicht variieren können!

  • Niemals (!!) eine Lastschrift einziehen, wenn keine Genehmigung oder ein Widerspruch vorliegt!

  • Die Kosten für die Einführung belaufen sich auf die Kosten für die Software, ggf. noch Onlinebanking-Geräte und die Briefmarken für die einmaligen Lastschriftzustimmungen der Mitglieder. Es sollte nicht schwer sein, eine Bank zu finden, die den LS-Service kostenlos anbietet für e.V., es soll ja nicht das 1st class business Konto sein!

  • Besonderheit: Durch die Möglichkeit der Lastschriftretoure /Widerspruch/Deckung/ ist das Geld zumeist für einige Tage / Wochen gebucht, aber noch nicht verfügbar. Solange kann es nicht weiterverwendet werden, steht aber schon auf dem Kontoauszug. Näheres ist bei der individuellen Bank zu erfragen.

=> NÄCHSTE SCHRITTE

  1. Beim Vereinsvorstand die Genehmigung einholen, er unterschreibt je nach Satzung auch die Lastschriftvereinbarung der Bank rechtsgültig.
  2. Entsprechenden Termin bei der Bank machen und beraten lassen (Mustertexte für Mitglieder, Kosten für Konto, Software und ggf. Sicherungsgerät, Sammellastschriften, Sperrzeit („Obligo“) des Einzugsbetrages bis zur freien Verfügung…)
  3. Mitglieder anschreiben und LS-Zustimmung einholen, am besten per Mail hinsenden und per Brief wieder zurück.
  4. Onlinebanking einrichten und die rücklaufenden LS Zustimmungen eingeben.
  5. Diese regelmäßig an die Bank „funken“ und über die Arbeitsentlastung freuen.

Viel Erfolg!

Stephan

Hallo,
Einzugsermächtigungen sind weder kompliziert noch für den Zahlungspflichtigen ungünstig. Im Gegenteil.

Es können unrechtmäßig abgebuchte Beträge im Gegensatz zur Überweisung vom Zahlungspflichtigen innerhalb einer Frist zurückgeholt werden. Bei der Überweisung ist das Geld weg und kann nicht zurückgeholt werden.

Ich würde mir -als Verein- ein Programm besorgen (Bei Volksbanken ist das z.B. Proficash). Da gibt man die Daten der Mitglieder ein und kann dann online die Beträge abbuchen, ohne Papier. Das Programm wird i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt und sogar installiert.

Zusammenfassend: 1. Einzugsermächtigung einholen, Programm besorgen, Daten eingeben, abbuchen.

Wenn ein Konto nicht gedeckt ist, dann kommt die Lastschrift zurück. Der Beitrag wäre nicht bezahlt.

VG docskh

Ich möchte bei uns die Einzugsermächtigung einführen, die die
Mitglieder ausfüllen und unterschreiben sollen. Leider möchten
dies manche nicht, da gesagt wird, dass eine
Einzugsermächtigung kompliziert wäre und im Verein nicht
funktioniert.
Ist dies wirklich kompliziert einzuführen?
Was muss ich dabei beachten?
Kostet die Einführung was?
Welche Schritte muss ich angehen?
Was passiert, wenn eine Rücklastschrift erfolgt, falls das
konto eines Mitglieds nicht gedeckt ist?

Gruß Karin

Hallo,einen Einzugsermächtigung ist nur dann ein Problem wenn die Mitglieder nicht wollen.(oder das einen oder andere mal nicht können)„Rücklastschrift“
Mache,„was ich verstehe“ möchten keinen fremden Zugriff auf ihr Konto.Kompliziert ist es auf keinen Fall,wenn alle mitmachen.Unterschreiben und fertig.Das Datum kann sich jeder aussuchen.
mfg
Jörg

Hallo Karin,

das Thema kenne ich aus meinem Verein. Hier wurde aber schon vor Jahren die Einzugsermächtigung eingeführt. Das steht inzwischen auch auf jedem Mitgliedsantrag…

Wir haben ein Mitgliederverwaltungsprogramm, dass alle Daten der Mitglieder hat und daraus auch eine DTA erzeugt, die Du in der Bank abgeben kannst oder direkt via Homebanking einreichst. Ist am allerbesten und einfachsten.

Auf Diskussionen würde ich mich bei Einzug nicht einlassen, schließlich ist wahrscheinlich auch keiner Bereit Deinen Job zu machen. Einzug ist Standard in Deutschland und bei Vereinen. Im Nachgang musst Du wirklich mit nem Formular arbeiten.

Kosten für den Einzug musst Du mit der Bank bzgl. Arbeitsposten etc. klären.
Ich würde das zuerst klären und die Mitglieder gar nicht lange fragen, sondern einfach einführen. Schau Dich mal nach so ne Programm um. Kann das Leben erleichtern.

LG MICHI

Jaja, diese schöne Vereinsmeierei. Natürlich können Vereine per Lastschrift Mitgliedsbeträge einziehen. Stell dein Mandat als Schatzmeister zur Verfügung. Keiner will es. Biete an, es wieder auszufüllen, wenn ALLE beim Lastschrift-Verfahren mitmachen.

Dann sollte man ganz klar sagen, welches der/die Termin(e) für Einzüge von Mitgliedsbeiträgen sind. Am besten in die Satzung aufnehmen.

Du machst mit deiner Sparkasse/Bank einen Vertrag über Einzug von Lastschriften. Dann lässt du dir von allen Mitgliedern Einzugsermächtigungen geben. Am besten schon gleich SEPA-Kombimandate einführen, weil in zwei Jahren das alte Verfahren abgestellt wird.

Rücklastschriften kosten den Verein meist ein paar Euronen. Auch hier sollte ganz klar geregelt sein, dass das Mitglied für solche Rückbuchungen verantwortlich ist, es sei denn die Rückbuchung hat es nicht zu vertreten, wie z.B. durch eine falsche Eingabe.

Außerem wird ein Programm gebraucht, dass DTAUS-Dateien erstellen kann. Es gibt so etwas wie „Mein Verein“ oder so ähnlich.

Hallo, der einfachste weg ist du wendest dich vertrauensvoll an deine Bank. Die Verfahrensweise ist unterschiedlich. Dort stellst du genau die selben fragen. Bei einer Onlinebank analog nur dann per email viel Spaß noch in deinem Verein

Hallo Karin,

zunächst solltest Du mit Deiner Bank sprechen, da jede Bank andere Formulare für die Einzugsermächtigung verwendet. Die Banken selbst können Dir ein derartiges Formular zur Einzugsermächtigung zur verfügung stellen.

Grundsätzlich ist die Einziehung per Einzugsermächtigung die einfachste Form, um die Beiträge einzuziehen. (wird daher von vielen Vereinen so gemacht) Dabei gibt es folgendes zu beachten:
1.) Jedes Mitglied, das an diesem Einzugsermächtigungsverfahren teilnimmt, muss das og. Formular ausfüllen und unterschreiben.
2.) Der Termin zum Einzug sollte klar vorher kommuniziert werden und in jedem Jahr identisch sein, um Rückgaben wegen mangelnder Deckung oder weil irgendwer nichts mit der Abbuchung anfangen kann, zu vermeiden
3.) Der Verwendungszweck sollte eindeutig sein, damit die Lastschrift vom Mitglied zugeordnet werden kann und damit der Mitgliedsbeitrag von den Mitgliedern evtl. steuerlich geltend gemacht werden kann (z.B. „Mietgliedsbeitrag Kulturverein Grundschule Hamburg 2011“)
4. Rücklastschriften können passieren, wegen mangelnder Deckung auf dem Konto des Mitglieds oder weil das Mitglied nicht mit der Abbuchung einverstanden ist. Diese Rücklastschriften sind grundsätzlich sehr teuer und daher zu vermeiden (Kosten sind von Bank zu Bank unterschiedlich, evtl. kann für einen derartigen Verein aber auch eine Sonderkondition verhandelt werden)

Mitglieder, die Dir keine Einzugsermächtigung erteilen, kannst Du weiterhin um Überweisung bitten.

Guter Ansprechpartner für dieses Thema sollte der Bankberater des Vereins sein, da es seine Aufgabe ist, Dich diesbezüglich zu beraten. (Sonst ggf. eine bessere Bank suchen, einige Banken bieten auch gute Programme zur Verwaltung/Einzug der Mitgliedschaftsbeiträge an)

Gruß und viel Erfolg
Franz

Hallo,

Ihre Anfrage ist sehr umfangreich und ich bin derzeit beruflich stark angespannt, so dass ich in keiner angemessenen Zeit zur Beantwortung komme.

Bitte richten Sie Ihre Frage daher an einen anderen Experten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.