Einzugsmängel beheben?

Hallo,

da mir hier schon einmal eine Frage beantwortet wurde, wofür ich mich bedanke, habe ich nun wieder eine Frage und hoffe, dass mir diese auch wieder beantwortet wird.

Angenommen ein Mieter zieht in eine neue Wohnung, in der es Mängel gibt. Zum Beispiel ist bei Einzug kein Briefkasten zur Verfügung, die Türklingel geht nicht, die Wohnung wurde nicht komplett renoviert, einige Anschlüße sind kaputt und ein Fenster muss neu eingebaut werden, weil es sich nicht richtig schließen lässt: Wer muss dann für die Reperatur aufkommen?

Kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser die Mängel in Ordnung bringt?
Wenn sich der Vermieter dagegen streubt und nach einem Monat noch immer nichts gemacht wurde, bis auf die Bereitstellung eines Briefkastens, und dem Vermieter wurde eine Frist gesetzt: Was darf der Mieter dann machen? Ist er berechtigt, auf Kosten des Vermieters, alle Mängel beseitigen zu lassen, wenn der Vermieter sich bis zum Fristablauf nicht gemeldet hat?

Was kann der Mieter tun?

Ich bedanke mich schon jetzt für etwaige Antworten.

Gruß…

Hallo,

Hi,

da mir hier schon einmal eine Frage beantwortet wurde, wofür
ich mich bedanke, habe ich nun wieder eine Frage und hoffe,
dass mir diese auch wieder beantwortet wird.

Dann schauen wir doch mal…

Angenommen ein Mieter zieht in eine neue Wohnung, in der es
Mängel gibt. Zum Beispiel ist bei Einzug kein Briefkasten zur
Verfügung, die Türklingel geht nicht, die Wohnung wurde nicht
komplett renoviert, einige Anschlüße sind kaputt und ein
Fenster muss neu eingebaut werden, weil es sich nicht richtig
schließen lässt: Wer muss dann für die Reperatur aufkommen?

Was du vom Vermieter auf jeden Fall verlangen kannst, ist die Instandsetzung wohnrelevanter Anlagen. z.B. Anschlüsse, Klingel, Briefkasten, Fenster. Dass die Wohnung nicht komplett renoviert wurde, ist halt einfach so. Thats Life.
Wenn der Vermieter sich weigert, kannst du (IMHO) die Schäden auf deine Kosten beheben lassen, und diese vom Vermieter einfordern. Im Zweifelsfall auch durch Mietsenkungen, bis die Kosten bei dir wieder drin sind.
Aber hierfür muss dem VM schriftlich eine Frist gesetzt werden, in der die Behebung der Mängel begonnen wird.

Genauere Auskunft kann dir ein Anwalt geben.

Was kann der Mieter tun?

s.o.

Ich bedanke mich schon jetzt für etwaige Antworten.

Gruß…

Hoffe geholfen zu haben

Gruß
Jürgen

Hallo,

Hi,

hi auch…

Was du vom Vermieter auf jeden Fall verlangen kannst, ist die
Instandsetzung wohnrelevanter Anlagen. z.B. Anschlüsse,
Klingel, Briefkasten, Fenster.

ok…

Dass die Wohnung nicht komplett

renoviert wurde, ist halt einfach so. Thats Life.

kommt das nicht drauf an, was der mietvertrag dazu sagt ?

Wenn der Vermieter sich weigert, kannst du (IMHO) die Schäden
auf deine Kosten beheben lassen, und diese vom Vermieter
einfordern.

oder dem vermieter schriftlich eine frist setzen zur behebung der mägel, mit dem hinweis, das bei fristablauf mit der reparatur zu seinen lasten begonnen wird. sonst gehst du als mieter in vorlage, was je nach umfang teuer werden kann…

Genauere Auskunft kann dir ein Anwalt geben.

stimmt definitiv…

Was kann der Mieter tun?

s.o.

evtl. mieterschutzbund ?

gruß

der doc

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten von Herrn Wiechert und DocSnijder.

Die Frage, welche mich jetzt noch beschäftigt ist, wie der Mieter dann auch die Kosten wieder zurück bekommt. Wenn der Mieter jetzt schon seit einem Monat auf die Reperatur der Türklingel wartet und die Frist nun ausläuft, dann kann er, wie von euch beiden geschrieben, die Sachen auf Kosten des Vermieters reperieren lassen. Doch was macht der Mieter, wenn sich der Vermieter weigert, dafür aufzukommen?

Hat der Mieter das Recht, den Betrag einfach mit der nächsten Miete zu verrechnen?

Und was das renovieren angeht: Da die Wohnung ja nur bedingt renoviert wurde, besteht dann für den Mieter weiterhin die Pflicht, bei Auszug, die Wohnung komplett zu renovieren oder entfällt diese?

Nochmals ein „Danke“ für kommende Antworten.

Gruß…

Hallo,

Hi wieder,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten von Herrn
Wiechert und DocSnijder.

Gern geschehen.

Die Frage, welche mich jetzt noch beschäftigt ist, wie der
Mieter dann auch die Kosten wieder zurück bekommt. Wenn der
Mieter jetzt schon seit einem Monat auf die Reperatur der
Türklingel wartet und die Frist nun ausläuft, dann kann er,
wie von euch beiden geschrieben, die Sachen auf Kosten des
Vermieters reperieren lassen. Doch was macht der Mieter, wenn
sich der Vermieter weigert, dafür aufzukommen?

Im Zweifelsfall einklagen, aber dafür wirklich vorher den Rechtsanwalt fragen…

Hat der Mieter das Recht, den Betrag einfach mit der nächsten
Miete zu verrechnen?

s.o.

Und was das renovieren angeht: Da die Wohnung ja nur bedingt
renoviert wurde, besteht dann für den Mieter weiterhin die
Pflicht, bei Auszug, die Wohnung komplett zu renovieren oder
entfällt diese?

Dazu kann ich nur meinen letzten Mietvertrag zur Rate ziehen:
Ich hab die Wohnung unrenoviert übergeben bekommen, muss Sie aber renoviert abgeben. Was im Mietvertrag steht, ist bindend. Der Vormieter muss ja nicht zwangsweise das selbe drinstehen haben…

Nochmals ein „Danke“ für kommende Antworten.

Gern geschehen

Gruß…

Gruß
Jürgen

Hi Nico,

es wurden ja schon einige nützliche Vorschläge gemacht. Mein Senf dazu:

Der VM ist auch für die Schönheitsreparaturen (Renovierung) zuständig, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dazu bitte den Mietvertrag befragen. Normalerweise wird ja vom VM diese Pflicht auf einen Mieter übertragen.

Die anderen Reparaturen sind ebenfalls vom VM geschuldet. Ich wäre jedoch sehr vorsichtig damit, die Beauftragung der Reparaturen selbst in die Hand zu nehmen. Denn: Wer die Musik bestellt, bezahlt! Und die Kürzung des Mietzinses ist eine Methode mit vielen, vielen Fallstricken.

Bevor man sich als Laie da heranbegibt sollte man seine Grenzen erkennen und lieber ein paar Euro in einen entsprechend geschulten Anwalt investieren. Auf Dauer wird man damit besser fahren.

Gruß
Nita

Der Vermieter muß schriftlich von den Mängeln informiert werden und ihm muß eine angemessene Frist zur Behebung der doch leicht baufälligen!!! Wohnung gegeben werden. So weit ich es mal gelesen habe, berechtigt insbesondere das Fehlen des Briefkasten zu einer nicht mal so geringen Mietminderung, wenn der Mangel trotz Aufforderung nicht behoben wird. Informieren kannst Du Dich hierüber aber gut im Internet, z.B. über ARD.ratgeberrecht