Einzugsrenovierung + Mittagsruhe

Hallo,

wenn ein neuer Mieter seine Wohnung renoviert, muss er sich dann an die Mittagsruhe halten?
Müssen bezahlte Handwerker ihre Arbeit für 2 Stunden unterbrechen?
Ich habe darüber irgendwo mal ein Urteil mit Aktenzeichen gelesen und bräuchte dies jetzt mal, falls es zufällig jemand parat hat.

Vielen Dank
Liebe Grüße
Rocco

Hallo,

wenn ein neuer Mieter seine Wohnung renoviert, muss er sich
dann an die Mittagsruhe halten?

ja

Müssen bezahlte Handwerker ihre Arbeit für 2 Stunden
unterbrechen?

nein

Ich habe darüber irgendwo mal ein Urteil mit Aktenzeichen
gelesen und bräuchte dies jetzt mal, falls es zufällig jemand
parat hat.

Mir ist im Moment in diese Richtung kein neues Urteil bekannt. Es ist aber so, dass die Lärmschutzverordnung des Bundes und der Länder geändert wurde, teilweise noch erweitert werden soll. Hierbei werden Tätigkeiten von Handwerkern in der Mittagszeit nicht als ruhestörender Lärm bewertet, während die Arbeit des Mieters/Vermieters in seiner Wohnung weiterhin ruhestörender Lärm ist. Verstehe jemand diese vom Gesetzgeber vorgenommene Kategorisierung.

Gruss Günter

Hallo,

Verstehe jemand diese vom Gesetzgeber
vorgenommene Kategorisierung.

da ich an diese Kategorisierung nicht geglaubt, aber etwas über das Thema gelesen habe, war ich mir eigentlich sicher das es auch für den Mieter gilt. So kann man sich täuschen.

Vielen Dank
Liebe Grüße
Rocco

Selbst nachlesen…

Hallo,

Verstehe jemand diese vom Gesetzgeber
vorgenommene Kategorisierung.

da ich an diese Kategorisierung nicht geglaubt, aber etwas
über das Thema gelesen habe, war ich mir eigentlich sicher das
es auch für den Mieter gilt. So kann man sich täuschen.

Hi,

Daran brauchst Du auch nicht glauben. Wissen ist Macht. Zieh Dir Deine Lärm VO. In Berlin stimmt das was Günter schreibt z.B. definitiv nicht. Da gibt es gesetzlich normiert KEINE Mittagsruhe. Und außerhalb der Schutzzeiten gilt nur 118 Owig, der sozusagen nur unnötiges Lärmen umfasst.
Allerdings hat das alles nichts mit dem Mietrecht zu tun. Nur damit ob die Polzei/das Ordnungsamt tätig wird oder nicht.

Gruß,

ElC.

Hallo,

Allerdings hat das alles nichts mit dem Mietrecht zu tun. Nur
damit ob die Polzei/das Ordnungsamt tätig wird oder nicht.

das ist der springende Punkt.
Hebt denn eine Landesverordnung die Hausordnung auf oder ist eine in der Hausordnung verankerte Mittagsruhe bindend, unabhängig von der VO?
Anders gefragt, wenn es laut Landesverordnung keine Ruhezeit gibt, muß doch bestimmt die Hausordnung trotzdem befolgt werden, oder?
Schliesslich wurde dies ja bei Unterschrift des Mietvertrages akzeptiert.

Liebe Grüße
Rocco

Hallo,

Allerdings hat das alles nichts mit dem Mietrecht zu tun. Nur
damit ob die Polzei/das Ordnungsamt tätig wird oder nicht.

das ist der springende Punkt.
Hebt denn eine Landesverordnung die Hausordnung auf oder ist
eine in der Hausordnung verankerte Mittagsruhe bindend,
unabhängig von der VO?
Anders gefragt, wenn es laut Landesverordnung keine Ruhezeit
gibt, muß doch bestimmt die Hausordnung trotzdem befolgt
werden, oder?
Schliesslich wurde dies ja bei Unterschrift des Mietvertrages
akzeptiert.

Hallo Rocco,

der Bund gibt die Vorgaben, die Ausgestalten nehmen die Länder vor und die Kommunen entscheiden letztlich tatsächlich was sie im Katalog im Rahmen der Grenzen einer Vorschirft aufnehmen oder nicht.

Tatsache ist aber, das es bundesweit eine allgemeine Ruhezeit durchaus nach dem Gesetz gibt und diese auch von Privatpersonen ainzuhalten ist. Relativ selten wird jedoch die Ruhezeit durch den Ordnungsbereich während des Tages durchgesetzt.

Gruss Günter

Verstehe ich nicht…

Relativ selten wird jedoch die
Ruhezeit durch den Ordnungsbereich während des Tages
durchgesetzt.

Wie meinst Du das?

Verstöße gegen Gesetze werden jederzeit unterbunden und geahndet, ob nun Nachts oder 12.00 Mittags…

ElC.

Hallo,

Allerdings hat das alles nichts mit dem Mietrecht zu tun. Nur
damit ob die Polzei/das Ordnungsamt tätig wird oder nicht.

das ist der springende Punkt.
Hebt denn eine Landesverordnung die Hausordnung auf oder ist
eine in der Hausordnung verankerte Mittagsruhe bindend,
unabhängig von der VO?

Letzters trifft zu. Die Hausordnung kann nur der Vermieter durchsetzen, damit hat die Ordnungsbehörde nichts zu tun.

Anders gefragt, wenn es laut Landesverordnung keine Ruhezeit
gibt, muß doch bestimmt die Hausordnung trotzdem befolgt
werden, oder?
Schliesslich wurde dies ja bei Unterschrift des Mietvertrages
akzeptiert.

Die Hausordnung muss insofern eingehalten werden, wie Dich der Vermieter dazu zwingt… Das kann er nur auf zivilrechtlicem wege tun - Dich verklagen o.ä.
Die Ordnungsbehörden haben damit nichts zu tun.

ElC.

Relativ selten wird jedoch die
Ruhezeit durch den Ordnungsbereich während des Tages
durchgesetzt.

Wie meinst Du das?

Verstöße gegen Gesetze werden jederzeit unterbunden und
geahndet, ob nun Nachts oder 12.00 Mittags…

Hallo,

da ich in diversen Vorgängen mit der Polizei zusammenarbeite, teilweise auch die Tagebuchnr. bei Lärmeinsätzen einholen muss, ist es nun wirklich nach der Neuplanung der Lärmimmissionen und der teilweise bereits gültigen landesrechtlichen Lockerungen durchaus möglich, dass wenn es nicht ganz bunt kommt, die Polizei nicht während des Tages wg. Lärm erscheint.

Gruss Günter

Länderabhängig…

Hallo,

da ich in diversen Vorgängen mit der Polizei zusammenarbeite,
teilweise auch die Tagebuchnr. bei Lärmeinsätzen einholen
muss, ist es nun wirklich nach der Neuplanung der
Lärmimmissionen und der teilweise bereits gültigen
landesrechtlichen Lockerungen durchaus möglich, dass wenn es
nicht ganz bunt kommt, die Polizei nicht während des Tages wg.
Lärm erscheint.

Hi,

ok, dass mag sein. In Berlin kommen sie den ganzen Tag… noch…

Gruß,

ElC.