Hallo,
Allerdings hat das alles nichts mit dem Mietrecht zu tun. Nur
damit ob die Polzei/das Ordnungsamt tätig wird oder nicht.
das ist der springende Punkt.
Hebt denn eine Landesverordnung die Hausordnung auf oder ist
eine in der Hausordnung verankerte Mittagsruhe bindend,
unabhängig von der VO?
Letzters trifft zu. Die Hausordnung kann nur der Vermieter durchsetzen, damit hat die Ordnungsbehörde nichts zu tun.
Anders gefragt, wenn es laut Landesverordnung keine Ruhezeit
gibt, muß doch bestimmt die Hausordnung trotzdem befolgt
werden, oder?
Schliesslich wurde dies ja bei Unterschrift des Mietvertrages
akzeptiert.
Die Hausordnung muss insofern eingehalten werden, wie Dich der Vermieter dazu zwingt… Das kann er nur auf zivilrechtlicem wege tun - Dich verklagen o.ä.
Die Ordnungsbehörden haben damit nichts zu tun.
ElC.