Einzugstermin von Vermieter nicht eingehalten

Hallo,

ich habe eine Wohnung zum 1.11. angemietet, zahle also voll für den Monat November, kann - entgegen einer mündlichen Zusage- aber erst ab dem 12.11. rein. Grund sind Renovierungsarbeiten, die sich wohl (?) verzögert haben.
Aus terminlichen Gründen bringt mich der neue Termin in Schwierigkeiten, aber davon abgesehen stelle ich mir folgende Frage:
Muss ich für eine Wohnung den vollen Preis zahlen, wenn ich nicht termingerecht (Mietvertrag!) rein kann? Oder gibt es die Möglichkeit auf Mietminderung?

Zugegeben: Von den Renovierungen profitiere ich als Mieter ja auch, aber in Ordnung finde ich es nicht.
Gruß
Johannes

Hallo Johannes,
wer für die Renovierung zuständig ist, muss im Mietvertrag festgehalten werden. Was steht denn drin?
Und wieso volle Miete zahlen für eine Wohnung, in der Du noch nicht wohnst?
Bis die Wohnung bezugsfertig ist,hast Du das Recht, Deine Möbel einzulagern und in eine Pension oder Übergangswohnung zu ziehen auf Kosten des neuen Vermieters, falls das jetzt notwendig wäre wegen der gekündigten, alten Wohnung.
Teile die Mietkürzung dem Vermieter schriftlich mit und bitte ihn, den zuviel gezahlten Mietzins zurück zu zahlen.
Gruss Huftier

Hallo,
leider kann ich ihnen da nicht weiter helfen.
LG