Hallo,
ich bin etwas verunsichert mit dem Thema „Eigenheimzulage“.
Bauantrag für unsere Wohnung war bereits 2001, aufgrund einiger Widrigkeiten ist die Wohnung aber noch nicht bezugsfertig sondern erst im Frühjahr 2003.
Im Antrag steht nun, ich muss eine Meldebestätigung beilegen.
Frage: Kann ich mich auch schon ummelden, wenn ich noch gar nicht drin wohne??? (derzeit wohnen wir im Bereich Finanzamt-Land, künftig wird es Finanzamt-Stadt)
Ich bin über jeden Tipp dankbar!!
Gruss
Barbara
ich bin etwas verunsichert mit dem Thema „Eigenheimzulage“.
Da bist Du wohl nicht allein
Bauantrag für unsere Wohnung war bereits 2001, aufgrund
einiger Widrigkeiten ist die Wohnung aber noch nicht
bezugsfertig sondern erst im Frühjahr 2003.
Wo liegt hier das Problem? Grundsatz war doch eigentlich mal, das lediglich Fertigstellung und Einzug im selben Kalenderjahr liegen müssen, um den Anspruch auf die EHZ nicht zu gefährden.
Wenn also die Fertigstellung erst im Jahre 2003 erfolgt, dann braucht ihr auch erst in 2003 einzuziehen. Für die Gewährung der EHZ nach derzeitigem Recht ist doch nur maßgeblich, das der Bauantrag vor dem 01.01.2003 gestellt wurde, was ihr wohl locker geschafft habt.
Im Antrag steht nun, ich muss eine Meldebestätigung beilegen.
Frage: Kann ich mich auch schon ummelden, wenn ich noch gar
nicht drin wohne??? (derzeit wohnen wir im Bereich
Finanzamt-Land, künftig wird es Finanzamt-Stadt)
Das kannst Du zwar tun, macht aber nur wenig Sinn.
Allerdings gebe ich hier nur meine unmaßgebliche private MEinung zum besten, beschwören kann ich das alles nicht
Bauantrag für unsere Wohnung war bereits 2001, aufgrund
einiger Widrigkeiten ist die Wohnung aber noch nicht
bezugsfertig sondern erst im Frühjahr 2003.
Hallo,
Bauantrag 2001 = Eigenheimzulage nach altem Recht
Fertigstellung 2003 = Anspruch auf Eigenheimzulage ab 2003!
Den Einzug werdet Ihr ja wohl im nächsten Jahr noch schaffen
Da auch die Fertigstellung nachgewiesen werden muss, könnt ihr schlecht vorher einziehen.
Bei uns war sogar im Bauantrag ein Passus, dass der Einzug frühestens 1 Woche nach Bauschlussabnahme erfolgen darf!
Man kann sich zwar ummelden, auch wenn man noch nicht wirklich drin wohnt, aber fertig muss die Wohnung schon sein…