ich habe monatlich regelmäßige Forderungen unterschiedlicher Höhe an einen Kunden.
Er will nicht dauernd Rechnungen überweisen und hat mir eine Einzugsermächtigung erteilt, „widerruflich fällige Beträge von seinem Konto einzuziehen“.
Eine (zufällig neue) angesprochene MA meiner Bank war da etwas ratlos, kannte sie dies nur für elektr. Datenverkehr von Großkunden (GEZ, Stadtwerke etc.).
Wie bekomme ich als Selbständiger meine Vergütung?
In der Regel ist eine Zusatzvereinbarung bei Deiner Bank zu unterschreiben, dann kannst Du Lastschriften einreichen. Entweder per Formular oder auch Online.
Er will nicht dauernd Rechnungen überweisen und hat mir eine
Einzugsermächtigung erteilt, „widerruflich fällige Beträge von
seinem Konto einzuziehen“.
mit dem Kreditinstitut ist eine Lastschriftvereinbarung abzuschließen („Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften“). Das macht ein Kreditinstitut nicht mit jedem, da der Lastschriftverkehr auch indirekt eine Kreditvergabe darstellt (Kunden können LS zurückgeben, auch wenn das Konto leer ist). Insofern kann es gut sein, daß eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird.
Eine (zufällig neue) angesprochene MA meiner Bank war da etwas
ratlos, kannte sie dies nur für elektr. Datenverkehr von
Großkunden (GEZ, Stadtwerke etc.).
Vermutlich hat die neue Mitarbeiterin vorher woanders geartbeitet und nicht in einer Filiale vor Ort. Die meisten Lastschriften werden in der Tat über DFÜ (oder inzwischen selten auf Diskette) als Datensätze an die Kreditinstitute übertragen. Selten geworden sind beleghafte Lastschriften, die bspw. von Vermietern verwendet werden.
Du kannst getrost davon ausgehen, daß beleghaft eingereichte Lastschriften deutlich teurer sind als online eingegebene Überweisungen (~ 1 Euro). Ggfs. besteht die Möglichkeit, die Lastschriften auch online zu erfassen, was dann günstiger wäre. Ich würde allerdings nicht vor Ort in der Filiale anfragen, sondern die zentrale Hotline, falls es so etwas gibt. Dort hat man meist einen etwas besseren Überblick und kennt den aktuellen Stand der Dinge.