Habe es hier, finde aber nichts dergleichen (bzw. nur
Kaufvertrag, und das reicht doch sicherlich kaum aus, oder?).
Wenn das Formular sagt, daß du den Kaufvertrag einreichen sollst, was willst du denn dann noch?
wenn keine anderen Unterlagen gefordert sind, bzw. im Text nicht steht, daß du die Geburtsurkunden der Kinder, die Heiratsurkunde oder die Schuhgröße einreichen sollst, dann brauchst du das auch nicht.
wenn keine anderen Unterlagen gefordert sind, bzw. im Text
nicht steht, daß du die Geburtsurkunden der Kinder, die
Heiratsurkunde oder die Schuhgröße einreichen sollst, dann
brauchst du das auch nicht.
War es aber nicht so, dass man einziehen muss, um noch im selben
Jahr Geld zu kriegen? Dann bräuchte man ja eine Anmeldungsbestätigung. Ich traue dem Braten nicht… *g*
War es aber nicht so, dass man einziehen muss, um noch im
selben
Jahr Geld zu kriegen? Dann bräuchte man ja eine
Anmeldungsbestätigung. Ich traue dem Braten nicht… *g*
Nun im Kaufvertrag steht doch wann die Lasten auf den Erwerber übergehen, darauf kommt es an.
außerdem: wenn man einen Fragebogen nach bestem Wissen und gewissen beantwortet, dann kann man erstmal nix falsch machen. sollte der Bescheid dann nicht im sinne des Empfängers sein, kann man widerspruch einlegen, (lese hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung) sollten unterlagen fehlen oder noch nötig sein, so wird auch der Sachbearbeiter dann im Bedarfsfall diese anfordern.
Hallo!!
In Hessen hatte ich die zuständige Finanzbeamtin am Telefon: Die wollte eine Kopie des Kaufvertrages und der Bankfinanzierung. Das reichte, bekam die Zulage umgehend und korrekt. Das Einzugdatum musste ich nicht mit Belegen nachweisen. (Vermute die können das beim Einwohnermeldeamt selbst nachprüfen, wenn sie es für nötig halten)
Gruß elmore
Neben dem ausgefüllten Antrag mußt Du den Kaufvertrag bzw. (bei Neubau) die Baugenehmigung und Baurechnungen sowie eine Baukostenaufstellung einreichen.
Außerdem mußt Du einen Nachweis über die „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erbringen“, also z.B. eine Meldebescheinigung der Gemeinde.
Was genau muss zusammen mit dem Antragsformular beim Finanzamt
(Köln, falls das eine Rolle spielt) eingereicht werden?
bei mir (auch Rheinland) ist es inzwischen über acht Jahre her:
ich mußte damals den Kaufvertrag und die Meldebescheiningung beifügen und bekam dann pünktlich zum 15. März die Patte überwiesen.
Mehr war nicht nötig.
Der rest ist psychose.
Sorry, aber ich kann es mir nicht verkneifen, Deine Schlaumeier-Antwort doch noch zu kommentieren, denn mittlerweile weiß ich sicher, dass der Kaufvertrag alleine in Köln eben nicht ausreicht und mir der ganze Kram dann mit dem Hinweis „Konnte wg. fehlender Unterlagen nicht bearbeitet werden“ postwendend zurückgeschickt worden wäre.
Weiß nicht, ob es was bringt, aber ich halte den Hinweis für angebracht, dass die Qualität von w-w-w mit dem gesicherten Wissen der antwortenden Experten steht und fällt. Antworten wie Deine kann ich zwar selber nachvollziehen, weil ich mich im vorliegenden Fall auch frage, warum die erforderlichen Unterlagen nicht gleich transparent aufgelistet werden, aber weiterhelfen tun sie niemandem.