hallöle miteinander,
wenn man sich selbstständig machen möchte und alg II kassiert: muß man dann in diesem zusammenhang vor der anmeldung (auch von einstiegsgeld) und/oder während des selbstständig seins kontoauszüge einreichen?
thx
hallöle miteinander,
wenn man sich selbstständig machen möchte und alg II kassiert: muß man dann in diesem zusammenhang vor der anmeldung (auch von einstiegsgeld) und/oder während des selbstständig seins kontoauszüge einreichen?
thx
In meinem Fall war das so. Normalerweise gehören Kontoauszüge zu den Standard-Einreich-Unterlagen.
Willst du SGB II-Leistungen beziehen, hast du deinen Einkommen UND Vermögen nachzuweisen.
Üblicherweise sind da Kontoauszüge elementar!!!
Im Leistungsbezug wird die Berechnung des anrechnungsfähigen Einkommens aus selbständiger Arbeit relativ kompliziert und das Zuflussprinzip gilt hier nur bedingt.
mein eingangspost war möglicherweise mißverständlich formuliert:
nehmen wir an, man bezieht schon alg II und meldet aus alg II seine selbstständigkeit an - im idealfall mit einstiegsgeld - muß man dann erneut kontoauszüge vorlegen?
Jup.
Spätestens für die Berechnung des Leistungsanspruchs ist der Nachweis von Zahlungseingängen, aber auch Ausgaben in Verbindung mit der Selbständigkeit unerlässlich.
Und natürlich wird der Sachbearbeiter Auszüge verlange, wenn die Selbständigkeit einen „gewissen“ Kapitaleinsatz erfordert und er wissen möchte und muss, wie dieses Kapital beschafft wurde.