wie ist es, wenn man seinen Anhänger verleiht und sich eine Eisplatte vom Anhänger (mit Planenverdeck) in das Heck des Zugfahrzeugs stürzt und HEck-Scheibe und Lack betroffen sind : wer haftet!?
…und ist es ein Unterschied, ob es ein Leasingauto ist?
Besten Dank für Eure Beiträge!
Hallo,
wie soll das überhaupt gehen? In´s HECK?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nicht (Anhänger beim Fahren ist über die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges versichert).
Sofern vorhanden leistet die Teilkasko für den Glasschaden und die Vollkasko (Achtung Höherstufung) für den restlichen Schaden.
Viele Grüße
Andreas
JA Danke für Deine Einschätzung! Konkret ist das nun passiert, jemanden den Hänger verliehen, der hat nun den Schaden , weil er und ich nicht daran dachten, dass bei dem Tauwetter derart große Eis-Brocken sich in den Kuhlen der Plane des immerhin über 2,30 meter hohen Hängers bildeten, erst mal nur mit viel Wasser gerechnet…
Nun ich denke, der wird versuchen eine Haftung an mich zu delegieren, da er mit dem Hinweis auf Regenwasser nicht mit Eis rechnen konnte. Sehr unangenehm!