nehmen wir an, jemand überholt auf einer zweispurigen BAB-Überleitung einen Lkw.
Als der Überholende neben dem Anhänger des Lkws ist, fliegt eine etwa 1,5 qm grosse Eisplatte von der Plane des Anhängers herunter und schlägt auf die Motorhaube des Pkw. Die Motorhaube hätte nun etliche Dellen.
Der Geschädigte kann wegen dichtem Verkehr und mangeldem Seitenstreifen nicht sofort anhalten, der Lkw Fahrer ignoriert die Sache auch, bzw. hat nichts bemerkt.
Der Geschädigte ruft bei der Spedition an, der der Lkw gehört. Die rufen dann aber nicht zurück.
Die Polizei, die er anruft, ist nicht zuständig, weil die solche Sachen nicht aufnehmen, da es sich nicht um einen Verkehrsunfall handelt (Ist das in Baden-Württemberg wirklich so?).
Wie kommt der Geschädigte jetzt zu seinem Recht?
Oder bleibt er auf dem Schaden sitzen?
nehmen wir an, jemand überholt auf einer zweispurigen
BAB-Überleitung einen Lkw.
Als der Überholende neben dem Anhänger des Lkws ist, fliegt
eine etwa 1,5 qm grosse Eisplatte von der Plane des Anhängers
herunter und schlägt auf die Motorhaube des Pkw. Die
Motorhaube hätte nun etliche Dellen.
Der Geschädigte ruft bei der Spedition an, der der Lkw gehört.
Die rufen dann aber nicht zurück.
dann mach es schriftlich
Die Polizei, die er anruft, ist nicht zuständig, weil die
solche Sachen nicht aufnehmen, da es sich nicht um einen
Verkehrsunfall handelt (Ist das in Baden-Württemberg wirklich
so?).
WO hast du denn angerufen ? Zuständig wäre die Autobahnpolizei gewesen …
Mir hat in Baden-Württemberg (!) ein (wirklich) netter Autobahnpolizist mal eindringlichst erklärt, dass das 1. Verkehrsgefährdung wäre, wenn mir weiter kleinere eisplatten vom Pferdehänger plumpsen …und 2. Fahrerflucht wenn etwas passiert und ich dann einfach weiterfahre weil ich es nicht bemerkt habe
… ach ja er hat mir dann noch geholfen die restlichen Eisbröckelchen vom Dach zu holen …
Also denke ich schon dass es in Ba-Wü nicht anders ist als in anderen Bundesländern auch
Wie kommt der Geschädigte jetzt zu seinem Recht?
Ich würde das Transportunternehmen anschreiben - Schaden der Versicherung melden und gleich die Adresse des Transportunternehmens angeben - Zeugen suchen und bei der Autobahnpolizei Anzeige erstatten
Was würdest Du tun, wenn Du ein Spediteur wärst mit der Aussicht, zu einigen hundert Euro Schadensersatz verpflichtet zu sein? Richtig, Du würdest gar nichts tun! Soll doch der Geschädigte bzw. dessen Anwalt sich mit der Haftpflichtversicherung auseinandersetzen, wozu hat man die schließlich.
Mir hat in Baden-Württemberg (!) ein (wirklich) netter
Autobahnpolizist mal eindringlichst erklärt, …
… Fahrerflucht wenn etwas
passiert und ich dann einfach weiterfahre weil ich es nicht
bemerkt habe
Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass ausgerechnet das Musterländle Baden-Württemberg derart schlecht ausgebildete Beamte auf die Menschheit losläßt.