Hallo zusammen,
was kann man in solch eiinem Fall machen und was für SOFORTIGE Möglichkeiten hat der Mieter?
DG-Mietwohnung.Alle Fenster nicht dicht.Sei es am Fenster oder um das Fenster.Heizung läuft für ununterbrochen für die Mauer…
Wohnbereich 16-17 Grad.Überall Einschneisen von Fenster und deren Zugluft.Die typische Probe mit der Kerze:sie flackerte sehr.
Im Bad sogar 14-15 Grad.Ein duschen ist fast unmöglich.
Es besteht somit keine Wohnmöglichkeit.
Was ist zu tun?Wie kurz die Fristen?Solange Umzug in?..auf deren Kosten?
Lieben Gruß Irena
Hallo irena,
was kann man in solch eiinem Fall machen und was für SOFORTIGE
Möglichkeiten hat der Mieter?
sich einen Heizlüfter besorgen.
Gleichzeitig den Vermieter vom Mangel unterrichten und ihn mit Fristsetzung zum Abstellen des Mangels auffordern. Gegebenenfalls die Miete nach §536 BGB mindern und nach §536a Schadensersatz für erhöhte Stromkosten geltend machen.
Manchmal ist das Leben doch nicht so schwer…
Gruß
Joschi
hi joschi,
Gegebenenfalls die Miete nach §536 BGB mindern und nach §536a
Schadensersatz für erhöhte Stromkosten geltend machen.
hmm. ich hätte da mal eine praktische frage dazu:
wieviel könnte man da geltend machen bzw. wie berechnet man die erhöhten stromkosten?
und: eine ausreichend warme wohnung würde doch auch erhöhte heizkosten verursachen, wie werden die einer erhöhten stromrechnung gegengerechnet?
gruß, h.
Hallo haudawachl,
hmm. ich hätte da mal eine praktische frage dazu:
wieviel könnte man da geltend machen bzw. wie berechnet man
die erhöhten stromkosten?
und: eine ausreichend warme wohnung würde doch auch erhöhte
heizkosten verursachen, wie werden die einer erhöhten
stromrechnung gegengerechnet?
naja, ich gehe mal davon aus, Du meinst die Frage ernst.
Nehmen wir mal an, der Mieter nutzt den Heizlüfter 100 Stunden um die Wohnung einigermaßen auf Temperatur zu bringen. Heizleistung 2kW, würde bedeuten 200kWh für den Zeitraum. Energiekosten Gas pro kW angenommen mit 6ct, Strom mit 22ct = 16ct mehr. Das mal 200kWh = 32€ (Schadensersatz) zuzüglich Minderung wegen Mangel an der Mietsache.
Nach der Ursprungsfrage ist mit so einem Heizlüfter erst mal SOFORT Abhilfe geschaffen, weniger aufwändig als gleich in ein Hotel zu ziehen, welches der Mieter eh selbst bezahlen dürfte, da er nur notwendige Auslagen als Schadensersatz geltend machen kann.
Frage beantwortet?
Gruß
Joschi
1 „Gefällt mir“
hallo joschi,
naja, ich gehe mal davon aus, Du meinst die Frage ernst.
aber ja doch:smile:. ich ging vom ablesen des stromzählers aus.
Nehmen wir mal an, der Mieter nutzt den Heizlüfter 100 Stunden
tja. neue frage:smile:: wie wird das bewiesen, da ohne beweis kein schadenersatz.
(und nein, mir gehts nicht um 30 oder 150 eu, eher ums prinzip)
gruß, h.
Gleichzeitig den Vermieter vom Mangel unterrichten und ihn mit
Fristsetzung zum Abstellen des Mangels auffordern.
Gegebenenfalls die Miete nach §536 BGB mindern und nach §536a
Schadensersatz für erhöhte Stromkosten geltend machen.
Hallo,
was soll der Vermieter tun?
Die Wohnung kann er mit zusaetzlichem Heizaufwand oder mit Umbau waermer machen. Der Heizaufwand kostet Mietergeld. Der Umbau muss vom Mieter genehmigt werden, dann im Fruehjahr. Die Waermedaemm-Massnahmen zahlt dann ggf der Mieter in 9 Jahren. Der Vermieter darf nicht kuendigen. Stellt sich die Frage, auf welchem Weg moechte der Mieter zahlen, das kann er dem Vermieter rueberbringen und auf entsprechende Verbesserung hoffen.
Gruss Helmut
Hallo Helmut,
was soll der Vermieter tun?
naja, der Vermieter muß sicherstellen, dass mit der vorhandenen Heizungsanlage die Räume zur genüge aufgeheizt werden können. Wie er dies tut ist erst mal sein Problem.
Der Umbau muss vom Mieter genehmigt werden, dann im Fruehjahr.
Naja, genehmigt werden muß er nicht (ich gehe jetzt mal von Umbau in Bezug auf Instandhaltung bzw. Modernisierung aus), er muß lediglich in Kenntnis gesetzt werden.
Sicherlich keine einfache Situation. Erste Maßnahme wäre mal zu schauen, ob die Heizung wirklich nicht die erforderliche Leistung bringen kann oder ob hier wohlmöglich ein technischer Defekt vorliegt. Weiterhin wäre zu prüfen, in wieweit die Fenster besser abzudichten wären.
Gruß
Joschi
Ja,
Fenster mit Tesamoll oder aehnlich abdichten und Heizung pruefen ok.
Wenn jedoch neue Fenster fuer 3000 EUR reinkommen sollen, sind das jaehrlich 330 EUR Mieterhoehung fuer 9 Jahre. Das baut man nur rein mit Zustimmung des Mieters und bei weiteren passenden Randbedingungen.
Gruss Helmut
???
Hallo.
Wenn jedoch neue Fenster fuer 3000 EUR reinkommen sollen, sind
das jaehrlich 330 EUR Mieterhoehung fuer 9 Jahre.
Wie kommst du auf DIESE schräge Idee?
Also die Idee, daß Instandhaltungskosten (oder *irgendwelche* Kosten) 1:1 für 9 Jahre auf die Miete umgelegt werden können?
Gruß
Christian
Vielleicht, weil der Einbau neuer Fenster eine Modernisierung sein könnte (zumindest zum größeren Teil), die mit 11% auf die Miete umgelegt werden dürfen?
Frage: Ich war immer der Meinung, dass die Mieterhöhung dauerhaft wäre. Nichts mit zeitlicher Befristung auf 9 Jahre. Liege ich da falsch?
vnA
Hallo,
kurz recherchiert, finde nichts zu einer Befristung der Mieterhoehung.
Wieder dazugelernt.
Gruss Helmut
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Hilfe.Ich werde von innen die Fenster abdichten und es gibt von TESA Moll = Thermo Cover.Das ist eine Folie,die man auf das Glas drauf klebt.Stoppt Kälte.
Tja dann wäre noch die Frage zu klären wie ich den Außenrahmen abdichten kann von den Fenstern?Denn um das Fenster herum zieht es auch wie Hölle!
Desweiteren mein Bad!!!Eine Wand ( die zur Straße geht,also nicht geschützt ) ist so kalt,das ich mich auch Draußen auf Toilette begeben kann und somit auch Duschen!
Was kann man da machen? Ich glaube kaum das der Mieter da Abhilfe schaffen kann,oder?
Lieben Gruß Irena