Angenommen, eine Person steigt bei Eismann Tiefkühlkost, Mettmann als selbstständiger Handelsvertreter (Verkaufsfahrer) ein. Er merkt nach kurzer Zeit das der vorgerechnete Erfolg (Geschäftsentwicklungsplan) nicht ansatzweise erreichbar ist und kündigt seinen Vertrag fristgerecht
Der Handelsvertreter kauft einen gewissen Kundenstamm der steuerrechtlich mit Vertragsabschluß auf den Handelsvertreter übergeht. Die daraus resultierende Steuerrückzahlung wir, laut Vertrag, umgehend an Eismann, zur Abzahlung des Kundenstammes, gezahlt. Weiter gibt es eine Einstandszahlung und einen monatlichen Abtrag zur Abzahlung des Kundenstammes.
Laut HGB § 89 b braucht Eismann den Betrag nicht zurückbezahlen und macht somit ein erstklassiges Geschäft auf Kosten des Handelsvertreters.
Der abgezockte Ex-Handelsvertreter möcht nun rechtlich dagegen vorgehen. Alle Recherchen über vergleichbare Fälle, die es inzwischen zu hunderten geben muß, bringen nichts brauchbares zu Tage. Das sogenannte Eismann-Urteil bezieht sich auf Franchisingnehmer (Scheinselbstständigkeit) und nicht auf selbstständige (?) Handelsvertreter.
Er fragt sich nun, wie er an entsprechende Urteile (Aktenzeichen) etc., die wahrscheinlich alle in Düsseldorf (Gerichtsstand Eismann) gefällt worden sind, kommt? Was für sonstige Möglichkeiten hat er sich gegen Eismann zu wehren? Wer kennt ehemalige Eismann-Handelsvertreter, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben (die er kennengelernt hat, waren so frustriert und wahrscheinlich auch finanziell so platt, das sie nicht mehr die Energie für einen Protzes hatten)