Eiszapfen-Warnungen

Hallo,

zur Zeit hängen ja an vielen Wohnhäusern (Mietshäuser in der Innenstadt) ziemlich gefährlich aussehende Eiszapfen. Nun gehen anscheinend manche Hausmeister/Vermieter/Hauseigentümer den einfachen Weg und machen entweder:

  1. nur ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht Dacheis/Dachlawine“ oder

  2. versperren den Gehweg halb mit schräggestellten Latten und einem Hinweisschild „Vorsicht Dacheis/Dachlawine“.

Nun die Frage:

Welche rechtliche Relevanz hat so ein Schild? Gesetzt den Fall, ein Fußgänger benutzt den Fußweg und kommt durch so einen Eiszapfen zu Schaden? Wer haftet? Haftet überhaupt irgendwer?

Hallo,

zur Zeit hängen ja an vielen Wohnhäusern (Mietshäuser in der
Innenstadt) ziemlich gefährlich aussehende Eiszapfen. Nun
gehen anscheinend manche Hausmeister/Vermieter/Hauseigentümer
den einfachen Weg und machen entweder:

  1. nur ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht
    Dacheis/Dachlawine“ oder

Naja immerhin machen sie ein Schild, möchte man fast sagen.

  1. versperren den Gehweg halb mit schräggestellten Latten und
    einem Hinweisschild „Vorsicht Dacheis/Dachlawine“.

Nun die Frage:

Welche rechtliche Relevanz hat so ein Schild? Gesetzt den
Fall, ein Fußgänger benutzt den Fußweg und kommt durch so
einen Eiszapfen zu Schaden? Wer haftet? Haftet überhaupt
irgendwer?

Ganz klar: Das kommt drauf an. Auch wenn es nicht so aussehen mag, „wachsen“ solche Eiszapfen recht schnell. Und nicht immer ist es ohne weiteres möglich, die sofort gefahrlos abzukloppen. Gleiches gilt für Schneemassen.
Eine Dauereinrichtung können solche Schilder zwar nicht sein. Aber wenn man schon darauf hingewiesen wird und dann trotzdem langlatscht, würde ich meinen, dass es nicht einfach wird den Besitzer der Eiszapfen haftbar zu machen. Man müßte dann schon nachweisen können, dass der Besitzer die Zapfen/den Schnee in angemessener Art und Weie sowie Zeit hätte beseitigen können.

Hinsichtlich des Schnees kommt es sicher auch noch auf die Lokalitäten an. Hin und wieder sind ja solche Schneefangdingsbums vorgeschrieben. Wer sowas dann trotzdem nicht hat und es passiert was, dürften die Aussichten für den Verschütteten schon besser sein. Also jedenfalls in der Hinsicht jemanden haftbar machen zu können.

Grüße

Hi,

Aber wenn man schon darauf hingewiesen wird und dann trotzdem
langlatscht, würde ich meinen,

es ist immer wieder schön, eine eigene Meinung zu haben…

dass es nicht einfach wird den
Besitzer der Eiszapfen haftbar zu machen.

So der Besitzer der Eiszapfen auch der Besitzer des Gebäudes ist, an dem seine Eiszapfen wachsen, ist er auch verantwortlich dafür, dass keine Schäden entstehen, sprich: er muss sie notfalls entfernen oder entfernen lassen. Der Einsatz der Feuerwehr für die Entfernung von Eiszapfen ist vom Hausbesitzer zu bezahlen und nicht billig (von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch).

Hin und wieder sind ja solche
Schneefangdingsbums vorgeschrieben.

Wobei die Schneefänger oft vom Denkmalschutz verboten werden.

Gruß,
Anja

Hi,

Aber wenn man schon darauf hingewiesen wird und dann trotzdem
langlatscht, würde ich meinen,

es ist immer wieder schön, eine eigene Meinung zu haben…

Ja, finde ich auch. Das ist ein freies Land und jeder kann seine Meinung frei äußern und das hier ist keine Rechtsberatung.

dass es nicht einfach wird den Besitzer der Eiszapfen haftbar zu machen.

So der Besitzer der Eiszapfen auch der Besitzer des Gebäudes
ist, an dem seine Eiszapfen wachsen, ist er auch
verantwortlich dafür, dass keine Schäden entstehen, sprich: er
muss sie notfalls entfernen oder entfernen lassen.

Nö. Nur mal ein Beispiel, dass dies so pauschal nicht zutrifft. http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/arch…
Insofern dürfte es gerechtfertigt sein, hier lediglich von einer Meinung zu sprechen.

Der Einsatz der Feuerwehr für die Entfernung von Eiszapfen ist vom Hausbesitzer zu bezahlen und nicht billig (von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch).

Aha. Und was macht der Hausbesitzer bis die Feuerwehr da ist? Schilder aufstellen.

Hin und wieder sind ja solche Schneefangdingsbums vorgeschrieben.

Wobei die Schneefänger oft vom Denkmalschutz verboten werden.

Na wenn sie verboten sind, dann kann man einem zumindest nicht vorwerfen, dass man duch das Nichtanbringen seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hätte, was regelmäßig die Frage bei solchen Geschichten ist.

Grüße

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  1. nur ein Schild mit der Aufschrift „Vorsicht
    Dacheis/Dachlawine“ oder

  2. versperren den Gehweg halb mit schräggestellten Latten und
    einem Hinweisschild „Vorsicht Dacheis/Dachlawine“.

Nun die Frage:

Welche rechtliche Relevanz hat so ein Schild?

Meiner Meinung nach folgende:
Der Eigentümer gibt damit zu, dass er Kenntnisse über die Gefahr durch Dacheis/-lawinen hat, sich aber nicht weiter darum kümmern kann oder will. Im Falle eines Falles kann er NUN nicht mehr sagen:
Sorry, hab ich gar nicht gesehen, dass sich da was Gefährliches anbahnt.
Und so könnte der Schuss wohl nach hinten losgehen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Dachlawinen-koennen-teue…