Das jobcenter verlangt den Umzug da Miete gestiegen ist.
Nun schickte das amt jemand der mitteilte das es lediglich einen zuschuss gibt.
Da das Amt nicht die anfallende kosten übernimmt sondern nur
Ein teil ist die frage ob das rechtlich korrekt ist.
Wie ist die Rechtslage da sozialhilfe bezieher Familie xy
keine reserven hat und ach nix ansparen konnte für die renovierung
Da vermieter plötzlich erhöte und das jobcenter verlangt das gezogen wird
Muss doch das jobcenter die renovierung komplett zahlen oder?
Das jobcenter verlangt den Umzug da Miete gestiegen ist.
Nun schickte das amt jemand der mitteilte das es lediglich einen zuschuss gibt.
Einen Zuschuss zu was? Zu den Umzugskosten?
Wenn das Amt einen Umzug verlangt, dann muss es auch die Kosten dafür übernehmen. Sonst kann man eben nicht umziehen.
Man muss nachweislich eine billigere Wohnung suchen, und zumindestens in der ersten Zeit muss noch die tatsächliche Miete bezahlt werden. Dann muss die neue Wohnung und der Umzug genehmigt werden. Und wenn das Jobcenter einem Umzug in eine billigere Wohnung nicht zustimmt und nicht die Kosten übernehmen will, dann muss es wohl auch weiterhin die alte Miete bezahlen.
Ich würde raten, einen Anwalt zu nehmen, wenn versucht wird, diese Unkosten abzuwälzen. Oft lohnt sich ein Umzug nämlich gar nicht, weil ein Umzug so teuer ist, dass es Jahre dauert, bis sich die billigere Miete amortisiert hat.
Nun schickte das amt jemand der mitteilte das es lediglich
einen zuschuss gibt.
Da das Amt nicht die anfallende kosten übernimmt sondern nur
Ein teil ist die frage ob das rechtlich korrekt ist.
Da die Kosten für Wohnen, Energie und Instandhaltung im Regelsatz enthalten sind, dürfte das korrekt sein.
Wie ist die Rechtslage da sozialhilfe bezieher Familie xy
keine reserven hat und ach nix ansparen konnte für die
renovierung
Man könnte ja mal nach einem Kredit fragen.
Da vermieter plötzlich erhöte und das jobcenter verlangt das
gezogen wird
Muss doch das jobcenter die renovierung komplett zahlen oder?
Und inwiefern sind Kosten für Wohnen und Instandhaltung im Regelsatz enthalten? Unter ‚Regelsatz‘ verstehe ich diese ca. 370,- Euro, in denen die KdU nicht enthalten sind.
Und inwiefern sind Kosten für Wohnen und Instandhaltung im
Regelsatz enthalten? Unter ‚Regelsatz‘ verstehe ich diese ca.
370,- Euro, in denen die KdU nicht enthalten sind.
Siehe hierzu die Zusammensetzung des Regelsatzes beipielsweise hier:
Nun schickte das amt jemand der mitteilte das es lediglich einen zuschuss gibt. Da das Amt nicht die anfallende kosten übernimmt sondern nur Ein teil ist die frage ob das rechtlich korrekt ist
Es müssen ggf. die Kosten übernommen werden, die für die mietvertraglich vereinbarten (!) Arbeiten zur „Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich“ sind. Und der Standard und die dafür aufzuwendenden Materialkosten etc. können örtlich unterschiedlich ausfallen - wobei i.d.Regel davon ausgegangen wird, dass man die Arbeiten selber ausführt.