Hallo,
Frage: Herr A ist Freiberufler und hat seine Steuererklärung fertig. Sie besteht aus dem Mantelbogen, der Anlage S, einer Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) und der Anlage KAP, da er Kapitaleinkünfte hat.
- Welche Belege muss er einreichen bzw. muss er überhaupt Belege einreichen?
- Für die Anlagen S und EÜR muß Herr A doch eigentlich keine Belege mitschicken, oder?
- Wie sieht es mit der Analge KAP aus?
- Und wie sieht es mit dem Mantelbogen aus, da macht Herr A nämlich Vorsorgeaufwendungen geltend. Müssen dafür Belege eingereicht werden?
Danke und Gruss Aron