EK-St: Freiberufler: Welche Belege einreichen?

Hallo,

Frage: Herr A ist Freiberufler und hat seine Steuererklärung fertig. Sie besteht aus dem Mantelbogen, der Anlage S, einer Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) und der Anlage KAP, da er Kapitaleinkünfte hat.

  • Welche Belege muss er einreichen bzw. muss er überhaupt Belege einreichen?
  • Für die Anlagen S und EÜR muß Herr A doch eigentlich keine Belege mitschicken, oder?
  • Wie sieht es mit der Analge KAP aus?
  • Und wie sieht es mit dem Mantelbogen aus, da macht Herr A nämlich Vorsorgeaufwendungen geltend. Müssen dafür Belege eingereicht werden?

Danke und Gruss Aron

Hallo

  • Für die Anlagen S und EÜR muß Herr A doch eigentlich keine
    Belege mitschicken, oder?

Korrekt

  • Wie sieht es mit der Analge KAP aus?

Belege erforderlich

  • Und wie sieht es mit dem Mantelbogen aus, da macht Herr A
    nämlich Vorsorgeaufwendungen geltend. Müssen dafür Belege
    eingereicht werden?

theoretisch schon, praktisch interessiert sich auf dem Finanzamt idR niemand dafür. Wofür die sich interessieren sind Belege zu Beiträgen zur freiwilligen Retenvers., Basisrente, berufst. Versorgungswerk.

Gruß

Jörg