Hallo,
in den 70er Jahren wurde per Notar im Zuge eines Testamentes festgelegt, dass von einem großen Grundstück (Eigentümer Bruder) die Schwester einen Teil (m²-Angabe) erhält. Dieser muss erst per Vermessung herausgetrennt werden. Erschlossen wurde bereits damals.
Das ist die Vorgeschichte.
Diese Herauslösung und damit Erteilung einer eigenen Flurnummer ist nun im Nov. 2010 geschehen. Die Schwester wird nun Eigentümerin der neuen Flurnummer.
Was geschiet nun steuerlich wenn das Grundstück nächstes Jahr als Baugrund verkauft wird. Greift hier die 10-Jahresfrist und fällt somit EK-Steuer an?
Danke für Hinweise.