EK-Steuer bei Grundstücksverkauf gem. Testament

Hallo,
in den 70er Jahren wurde per Notar im Zuge eines Testamentes festgelegt, dass von einem großen Grundstück (Eigentümer Bruder) die Schwester einen Teil (m²-Angabe) erhält. Dieser muss erst per Vermessung herausgetrennt werden. Erschlossen wurde bereits damals.
Das ist die Vorgeschichte.

Diese Herauslösung und damit Erteilung einer eigenen Flurnummer ist nun im Nov. 2010 geschehen. Die Schwester wird nun Eigentümerin der neuen Flurnummer.
Was geschiet nun steuerlich wenn das Grundstück nächstes Jahr als Baugrund verkauft wird. Greift hier die 10-Jahresfrist und fällt somit EK-Steuer an?

Danke für Hinweise.

Hallo,

erfolgt die Übertragung entgeltlich oder unentgeltlich?
Ist es ein echter Grundstückskauf oder eine reine Nachlassauseinandersetzung?

Gruß
Lawrence

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Es ist kein Geld geflossen, da es rein der Vollzug des Testamentes (Notarurkunde) der Eltern ist.

Erst nächstes Jahr wenn das Grundstück zusammen mit einer weitere Fläche (Zusammenlegung zweier Teilflächen) als Gesamtgrundstück verkauft wird, wird es ein echter Verkauf.

Hallo,

dann läge kein steuerliches Spekulationsgeschäft vor, weil kein relevanter entgeltlicher Anschaffungsvorgang.

Trotzdem den ganzen Vorgang mit allen Vertragswerken von einem Steuerberater bitte prüfen lassen.

Gruß
Lawrence

Danke. Das beruhigt denjenigen doch schon sehr … :wink:

PS: Ich werde das seltsame Handling in diesem Forum wohl nie begreifen. Persönliches Einzelschicksal.