Ek-Steuererklärung für 98-00 nachreichen...?

Hallo zusammen,

da unten steht ja schon sowas äehnliches… Hier nur krasser…:

Ich habe 98-00 neben einer halben Uni-Stelle (auf Lohnsteuerkarte) als Musiker gearbeitet. Das war stressig - deshalb habe ich in dieser Zeit nie eine Einkommenssteuererkl. gemacht (weder nur die L-Karte noch andere Einkünfte; dazu habe ich Mehrwertsteuer kassiert (das ganze war hauptsächlich mit einer Gruppe)). Nun plagt mich das schlechte Gewissen/Angst bzw. die Sache schwirrt mir immer im Kopf 'rum, so dass ich dass jetzt ggf. gerne regeln würde.

Ich habe schon in den Wiso-Programmen aus den Jahren (Ihr seht, die hab’ ich immer gekauft - der Vorsatz war da…*g*) mal alles eingegeben und komme sogar zu dem Schluss, dass ich noch 'ne Menge Rückzahlung zu erwarten habe. (ich habe viel in Instrumente investiert, viel Fahrtkosten gehabt usw.; also wirklich kaum was verdient in dieser Zeit)

Wie würdet ihr da vorgehen? Eine „Selbstanzeige“? Muss ich befürchten, dass sich mein derzeitiges „Guthaben“ (was ich hoffe, richtig errechnet zu haben) in Nachzahlungen umkehrt? Sollte man das über einen Steuerber. machen ? Was würde der verlangen? Immerhin ist schon alles im Rechner, Belege sortiert, Excel_Listen erstellt usw… Oder würdet ihr gar das Geld „sausen“ lassen, weil das Risiko draufzuzahlen (Strafe…) zu hoch ist?

Welche FA ist überhaupt zuständig? Ich bin mit Ende der Tätigkeit umgezogen.

Noch was: ich habe meine Steuererkl. für 2000 schon abgegeben - nun würden für die ersten Monate noch die Einnahmen/Ausgaben dazukommen… Wird das dann verrechnet?

Viele Fragen… Danke für die Antworten

Chris
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Hallo Chris,

also grds. zuständig für Deine Einkommensteuer ist Dein Wohnsitzfinanzamt, also das Finanzamt des Ortes in den Du gezogen bist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes aufgrund Deines Umzugs wechselt von Deinem bisherigen FA auf das „neue“ FA, wenn eines der beiden Ämter davon erfährt und das andere in Kenntnis darüber setzt. Du kannst Deine Steuererklärungen also bei dem FA Deines neuen Wohnortes abgeben, die erledigen dann den Zuständigkeitswechsel und werden auch für alle „alten“ Steuererklärungen zuständig.

Bezüglich Deiner gewerblichen (bzw. ggf. freiberuflichen) Tätigkeit als Musiker würde ich Dir dringend zur Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen raten. Hierbei mußt Du jedoch beachten, daß aufgrund Deiner Tätigkeit in einer Gruppe diese Einkünfte einheitlich und gesondert vom FA festgestellt werden. Du solltest Dich also mit Deinen Kollegen besprechen, da sie dann auch Ihrerseits diese Einkünfte erklären müssen.

Für das Jahr 1998 war (je nach Bundesland) bereits Veranlagungsschluß. Dies ist zwar ein rein interner Vorgang der Finanzbehörden, jedoch ist ab diesem Zeitpunkt eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Nichtabgabe der Erklärungen möglich. Hier würde ich umgehend etwas unternehmen! Kleiner Hinweis: Aufgrund Betriebsprüfungen u. ä. bei den Kunden Eurer Musikgruppe werden mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwann Kontrollmitteilungen über Eure Tätigkeit auf dem Tisch des zuständigen Bearbeiters landen. Dann wird es echt unangenehm. Jedoch besteht im Moment noch die Möglichkeit einer Selbstanzeige mit der Folge der Straffreiheit.

Die Umsatzsteuer die ihr gegenüber euren Kunden wohl in der Rechnung ausgewiesen habt müßt ihr ebenfalls an das FA zahlen.

Aufgrund des Sachverhaltes würde ich Dir auf alle Fälle raten zu einem Steuerberater zu gehen!

Ciao HelWol

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